Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Kein Abzug von Mitgliedsbeiträgen +++
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der Einkommenssteuer abgezogen werden können. Darunter fallen beispielsweise Sportvereine oder Musik-Orchester. Spenden an solche Vereine dürfen laut ARAG Experten aber weiterhin von der Steuer abgezogen werden (Bundesfinanzhof, Az.: X R 7/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BFH (https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202210242/).

+++ Kündigung wegen Rentennähe +++
Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe – hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert – können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden (Az.: 6 AZR 31/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BAG (https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/beruecksichtigung-der-rentennaehe-bei-der-sozialen-auswahl/).

+++ Trinkgeld ist kein Einkommen +++
Eine Servicekraft in der Gastronomie, die Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht und neben ihrem Einkommen als Kellnerin ein monatliches Trinkgeld in Höhe von 25 Euro bekommt, hat trotzdem vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Trinkgeld darf nur dann die Leistungshöhe des ALG II mindern, wenn es zehn Prozent des Regelbedarfs übersteigt. Die ARAG Experten weisen auf ein entsprechendes Urteil des Bundessozialgerichts hin, das klargestellt hat, dass Trinkgeld kein Einkommen, sondern eine Zuwendung von Dritten sei, die freiwillig erfolge (Az.: B 7/14 AS 75/20 R).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des BSG (https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/2022_07_13_B_07_14_AS_75_20_R.html).

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit rund 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert