Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Wer mit dem Hund radelt, haftet für Schäden

R+V-Infocenter: Straßenverkehrsordnung erlaubt Radfahren mit Hund

Wer mit dem Hund radelt, haftet für Schäden

Wiesbaden, 17. Mai 2019. Rauf aufs Rad und den Hund mitnehmen: Das ist laut Straßenverkehrsordnung grundsätzlich erlaubt – der Hund muss nicht einmal angeleint sein. Doch wenn das Tier andere Verkehrsteilnehmer dabei gefährdet, muss der Besitzer mit einem Verwarngeld rechnen. Zudem haftet er für Schäden, so das R+V-Infocenter.

Keine Leinenpflicht
Auf Deutschlands Wegen und Straßen sind immer mehr Radfahrer unterwegs, auch mit Hund. Dagegen ist laut Straßenverkehrsordnung nichts einzuwenden. „Hunde dürfen mit und ohne Leine neben dem Rad herlaufen“, sagt Ferenc Földhazi, Haftpflichtexperte bei der R+V Versicherung. In beiden Fällen muss der Radfahrer das Verhalten des Tieres jedoch jederzeit unter Kontrolle haben. „Ansonsten entstehen schnell gefährliche Situationen, in der sich Tier oder Besitzer schwer verletzen können“, erläutert R+V-Experte Földhazi. Wenn andere Verkehrsteilnehmer geschädigt werden, muss der Hundebesitzer die Kosten dafür tragen – er haftet grundsätzlich für Schäden, die sein Vierbeiner verursacht. „Diese übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung, die jeder Tierhalter haben sollte. Inzwischen ist sie ja in fast allen Bundesländern für viele Hunderassen Pflicht.“ Zudem kann die Polizei ein Verwarngeld ab zehn Euro erheben.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Wer beim Radfahren mit Hund eine Leine bevorzugt, kann diese mit einer speziellen Halterung befestigen. Der Vorteil: Der Radfahrer hat beide Hände frei, der Hund läuft in ausreichendem Abstand zum Rad.
– Kleine Hunde können mit dem Rad in der Regel nicht gut Schritt halten. Für sie empfiehlt sich der Transport in einem Lenkerkorb – vorausgesetzt, das Tier ist höchstens fünf Kilogramm schwer.
– Für größere Hunde oder bei längeren Touren bietet sich ein Fahrradanhänger an.
– Beim Transport müssen die Besitzer sicherstellen, dass der Hund nicht herausspringt.

Hundehaftpflichtversicherung: Die Vorschriften in den Bundesländern
– Baden-Württemberg: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Bayern: In einzelnen Gemeinden ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Haltung eines Kampfhundes
– Berlin: Versicherungspflicht für alle Hunde
– Brandenburg: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Bremen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Hamburg: Versicherungspflicht für alle Hunde
– Hessen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Mecklenburg-Vorpommern: Keine Vorschrift
– Niedersachsen: Versicherungspflicht für alle Hunde
– Nordrhein-Westfalen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde und große Hunde
– Rheinland-Pfalz: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Saarland: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Sachsen: Versicherungspflicht für gefährliche Hunde
– Sachsen-Anhalt: Versicherungspflicht für alle Hunde
– Schleswig-Holstein: Versicherungspflicht für alle Hunde
– Thüringen: Versicherungspflicht für alle Hunde

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 39 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert