Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 11, 2026

DRUM BASH 2026: drum-tec lädt die Schlagzeug-Community ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 10, 2026

Warum hat die Meinung anderer so viel Macht über dich?

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 9, 2026

Kaltwintergärten nach Maß: Qualität, Design und echtes Handwerk

IT, NewMedia, Software
Oktober 9, 2026

„The Fracture“ von Jacopo Reale gewinnt Preis für beste Regie beim Astana AI Film Festival 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 9, 2026

Mental health matters!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

Kontinuität und neue Impulse beim BDS Rheinland-Pfalz & Saarland

Medien, Kommunikation
Oktober 9, 2026

PR-Agentur Berlin: PR-Agentur PR4YOU

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Digitale Ladenplanung: Filialen modernisieren, Sortimente präsentieren

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Erste gemeinsame Com.vention der Gamma Gruppe: 700 Besucher feiern mit STARFACE, estos und Gamma

Immobilien
Oktober 9, 2026

Immobilie privat verkaufen: Kostenfreier Infoabend am 20. Oktober in Koblenz zeigt, wo die teuren Fehler lauern

Handel, Dienstleistungen
Oktober 9, 2026

Imaging World 2026: Wir ziehen eine positive Bilanz

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Jetzt entscheidet sich die Zukunft Ihrer Druckumgebung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 9, 2026

German Tech Holding GmbH & Co. KGaA: Öffentliches Angebot zum Bezug eigener Aktien

Computer, Information, Telekommunikation
Oktober 9, 2026

Asahi Kasei Microdevices würdigt IEEE-Milestone für die Kommerzialisierung von Dünnschicht-Hall-Elementen mit Gedenkfeier in Nobeoka

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht

Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html Der Bundesgerichtshof urteilte aktuell, wann ein Käufer ein sogenanntes „Montagsauto“ erworben hat und aus diesem Grund ohne Fristsetzung vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten kann.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach den Vorschriften des BGB kann der Käufer einer mangelhaften Sache nicht ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz verlangen. Vielmehr gilt hier der Vorrang der Nacherfüllung. Dies bedeutet, der Käufer muss dem Verkäufer in der Regel zunächst erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, bevor er schließlich die genannten Rechte geltend machen kann. Dem Verkäufer soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, seiner Pflicht zur Lieferung einer mangelfreien Sache im Nachhinein doch noch nachzukommen.

Allerdings gibt es auch Fälle, in denen eine solche Fristsetzung entbehrlich und eine (weitere) Nacherfüllung durch den Verkäufer dem Käufer unzumutbar ist. Einer dieser Fälle ist der des sog. „Montagsautos“. Ob ein Neufahrzeug als „Montagsauto“ anzusehen ist, beurteilte der BGH in seiner aktuellen Entscheidung vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 140/12) danach, ob der bisherige Geschehensablauf aus Sicht eines verständigen Käufers die Befürchtung rechtfertigt, es handele sich um ein Fahrzeug, das wegen seiner auf herstellungsbedingten Qualitätsmängeln beruhenden Fehleranfälligkeit insgesamt mangelhaft ist und auch zukünftig nicht frei von herstellungsbedingten Mängeln sein wird.

Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Kläger beim Beklagten ein neues Wohnmobil gekauft hatte. In der Folgezeit hatte der Kläger das Wohnmobil zur Durchführung von Garantiearbeiten mehrmals in die Werkstatt des Beklagten gebracht und über 20 Mängel des Fahrzeugs gerügt. Weitere Mängel beseitigte er selbst.

Trotz der hohen Anzahl der gerügten Mängel erkannte der BGH das Wohnmobil nicht als „Montagsauto“ an. Dies wird damit begründet, dass die vom Kläger geltend gemachten Mängel (z.B. Flecken in der Spüle oder eine lose Stoßstange) zu einem großen Teil Bagatellmängel seien. Bei derartigen Mängeln, die vor allem die Optik und Ausstattung des Fahrzeuges betreffen, nicht aber seine technische Funktionsfähigkeit, könne das Vorliegen eines „Montagsautos“ abgelehnt werden.

Für einen Käufer, der eine mangelhafte Sache erwirbt, ist es wichtig, von Anfang an richtig vorzugehen. Ob dem Verkäufer eine Nachfrist gesetzt werden muss ist oftmals eine Wertungsfrage und vom Laien schwer zu beurteilen. Es empfiehlt sich daher in einem solchen Fall den Rat eines im Zivilrecht tätigen Rechtsanwalts einzuholen, der bestehende Ansprüche prüfen und mit Ihnen Ihre weitere Vorgehensweise planen kann.

http://www.grprainer.com/Zivilrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Essen, Bremen, Nürnberg, Hannover, Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert