Neuigkeiten Timeline

Sport, Events
Juli 29, 2026

Deutsche Meisterschaften im Rapid-Surfing: Yves Viala und Valeska Schneider holen Titel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

Offene Immobilienfonds: Schadensersatz bei Fehlberatung

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

kgs holt Eric Duffaut als Chairman of the Board

IT, NewMedia, Software
Juli 29, 2026

Tenable von Gartner als „Company to Beat“ im Bereich „AI-Powered Exposure Assessment“ ausgezeichnet

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

Im Gesundheitsmarkt entscheidet die Vielfalt der Verlinkungen über die Sichtbarkeit

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 29, 2026

ARAG Recht schnell…

Logistik, Transport
Juli 29, 2026

Taxi Tübingen: Der Preisrechner von Renna Taxi

Handel, Dienstleistungen
Juli 29, 2026

Native App für iOS und Android zur Einsatzdokumentation und Zeiterfassung am Point of Sale

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 29, 2026

Wie digital ist der Health-Vertrieb wirklich? creativestyle startet den B2B Commerce Report Health

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 29, 2026

In den SoftwareReviews 2026 für Privileged Access Management ist Keeper Marktführer in puncto Nutzerzufriedenheit und Kundenerfahrung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 29, 2026

C.H. Robinson President of Global Freight Forwarding, Mike Short, zur sich verändernden US-Zollpolitik

Auto, Verkehr
Juli 29, 2026

VMF: Tönjes Holding AG ist neuer Premiumpartner

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 29, 2026

Vermögensverwaltung: Was bleibt stabil, wenn Systeme wanken?

Allgemein
Juli 29, 2026

AI Search Optimization auf Datenbasis: RED RAM MEDIA nutzt Googles neuen KI-Bericht für den Mittelstand

Prognosefehler im Prospekt können Schadenersatzansprüche der Anleger begründen

Prognosefehler im Prospekt können Schadenersatzansprüche der Anleger begründen

Prognosefehler im Prospekt können Schadenersatzansprüche der Anleger begründen

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html Ein Schadenersatzanspruch des Anlegers aus Prospekthaftung kann sich dann ergeben, wenn die im Prospekt prognostizierte Entwicklung nicht eintritt.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 23.04.2012 (AZ II ZR 75/10) zu den Grundsätzen der Prospekthaftung bei Prognosefehlern Stellung genommen. Dem Anleger müsse für seine Beitrittsentscheidung ein richtiges Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden, d.h. er müsse über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sein könnten, verständlich und umfassend aufgeklärt werden.

Ob ein Prospekt im Bezug darauf unrichtige oder unvollständige Angaben enthält, sei nach dem Gesamtbild zu beurteilen, dass sich bei einer von dem Anleger zu erwartenden sorgfältigen und eingehenden Lektüre des Prospekts ergebe. Ein haftungsbegründender Prospektfehler liege bei Nichteintreten der prognostizierten Entwicklung dann vor, wenn die Prognose sich nicht auf sorgfältig ermittelte Tatsachen stütze und mithin nicht vertretbar sei.

Der Herausgeber eines Prospekts übernehme jedoch nicht die Gewähr dafür, dass die prognostizierte Entwicklung auch tatsächlich eintrete. Den Interessen des Anlegers sei bei einer Erfolgsprognose bereits Rechnung getragen, wenn die Prognose im Prospekt aus der damaligen Sicht vertretbar gewesen sei.

Bei vielen Kapitalanlagen steckt der Wurm schon im Anlageprospekt. Zum Teil werden Risiken verschwiegen, Chancen falsch dargestellt, unternehmerische Verflechtungen verschleiert. Damit können sich Schadenersatzansprüche der Anleger unter Umständen schon aus der Prospekthaftung ergeben. Für die Darlegungslast eines Anspruchsstellers genügt es jedoch nicht, wenn der Anspruchssteller lediglich vorträgt, dass die Prognose aus dem Prospekt sich nicht erfüllt habe. Vielmehr müssen prognostizierte Angaben aus dem Prospekt aus damaliger Sicht nicht vertretbar gewesen sein. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt spürt Prospektfehler auf und macht sie zur Grundlage für einen Anspruch des Anlegers auf Schadenersatz.

Als Anleger müssen Sie dabei unter Umständen den Anlageprospekt nicht einmal gelesen haben. Es kann ein Prospektfehler reichen, damit die Initiatoren, Geschäftsführer und Hintermänner der Kapitalanlage für Ihre Verluste haften.

Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt prüft für Ihren Einzelfall, ob eventuell Schadenersatzansprüche aufgrund einer Prospekthaftung bestehen.

Anleger sollten sich wegen der unter Umständen kurzen Verjährungsfristen umgehend durch einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen.

http://www.grprainer.com/Bank-und-Kapitalmarkrecht.html

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert