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Sorgerecht: Das machen doch die Paten, oder?

Wer kümmert sich um die minderjährigen Kinder, wenn die Eltern nicht können oder nicht mehr da sind? Mancher ist der Meinung, das machen automatisch nahe Verwandte oder die Paten. Das stimmt so nicht.

Sorgerecht: Das machen doch die Paten, oder?

Vorausschauen – mit Vollmachten und Verfügungen

Im Fall der Fälle entscheidet ein Richter wer Vormund wird. Eine Sorgerechtsverfügung sorgt dafür, dass Kinder den Vormund bekommen, den die Eltern sich wünschen. Etwa 1000 Kinder verlieren laut deutscher Rentenversicherung jedes Jahr Ihre Eltern und werden zu Vollwaisen. Auch kann es passieren, dass Eltern über längere Zeit ihr Sorgerecht nicht wahrnehmen können, beispielsweise wenn nach einem Unfall ein Elternteil verstirbt und der andere länger krank ist oder unter Betreuung steht. Dann erhalten andere Personen zeitweise das Sorgerecht. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch soll der Vormund eine natürliche Person sein (Einzelvormund). Wenn das nicht möglich ist, kann das Gericht einen Verein oder das Jugendamt als Vormund benennen (BGB § 1791 ff). „Ist keine Sorgerechtsverfügung vorhanden, wird ein Richter versuchen, die beste Lösung im Sinne der Kinder zu finden“, so Rechtsanwältin Elke Kestler, kooperierende Anwältin von JURA DIREKT (http://juradirekt.com). „Großeltern oder Geschwister der Eltern sind dann zwar erste Wahl, werden aber nicht automatisch bestellt. Hier sind immer Eignung und Umstände zu beachten.“ Bei getrennt lebenden Eltern, kommen die Kinder in der Regel zum anderen Elternteil, selbst dann, wenn derjenige nicht sorgeberechtigt ist. Daran sind Richter gehalten, auch wenn es nicht immer die beste Lösung darstellt. Eine Sorgerechtsverfügung kann das verhindern.

Wichtig für eine Sorgerechtsverfügung
Eine Sorgerechtsverfügung ist eine Art Testament. Deshalb muss sie notariell beurkundet oder handschriftlich erstellt und von den Eltern mit Datum unterschrieben werden. Bei getrennt lebenden, sorgeberechtigten Eltern ist es ratsam, dass beide auf einer Verfügung unterschreiben oder jeder eine eigene erstellt. Weitere wichtige Punkte:
– Bennen Sie den Vormund und einen Vertreter. Beide sollten dazu in der Lage sein und zustimmen. Nichts sollte gegen ihre Bestellung sprechen – Krankheit, lange Auslandsaufenthalte, Gesetzeskonflikte, wirtschaftliche Probleme usw.
– Formal: notariell oder handschriftlich, Unterschrift mit Datum, Vorname und Name
– Überprüfen Sie die Verfügung regelmäßig. Sind die gewünschten Vormunde noch Willens und in der Lage, die Aufgabe zu erfüllen? Wünschen Sie selbst Änderungen?

Kriterien für den richtigen Vormund
Setzen Sie einen Vormund ein, der nicht geeignet ist, kann das Gericht jemand anderen bestellen. In jedem Fall entscheidet ein Richter, auch wenn eine Verfügung vorhanden ist. Auch kann der gewählte Vormund unter bestimmten Umständen ablehnen, beispielsweise, wenn er krank ist, selbst Kinder hat oder aus Altergründen, wenn er über 60 Jahre alt ist. Wenn Sie ein Ehepaar einsetzen, beispielsweise den Bruder mit der Schwägerin, sollten Sie die Personen in einer Reihenfolge benennen, also kein gleichberechtigtes Sorgerecht erteilen, so raten Experten. Sonst besteht die Gefahr, dass sich Meinungsverschiedenheiten oder die Trennung des Paares negativ auf Ihre Kinder auswirken.

Kindes- und Vermögenssorge
Ein benannter Vormund ist für die Kindes- und die Vermögensorge sowie die rechtliche Vertretung der Mündel zuständig, wenn das nicht anders geregelt ist. Sie können die Zuständigkeiten in einer Verfügung teilen. Dann kümmert sich ein Vermögensverwalter um die Finanzen, der Vormund um die Kinder. „Die Gefahr des Missbrauchs ist eher gering“, so Rechtsanwältin Elke Kestler, „mindestens einmal jährlich muss der Vormund dem Familiengericht über die persönlichen Verhältnisse des Mündels berichten und auf Verlangen jederzeit Auskunft erteilen. Außerdem bestellt das Gericht einen Gegenvormund, sozusagen einen Kontrolleur, wenn mit der Vormundschaft eine beachtenswerte Vermögensverwaltung verbunden ist.“ (BGB § 1792) Kinder können übrigens ab dem 14. Lebensjahr den in der Verfügung gewählten Vormund ablehnen. Auch das sollten Sie bei der Erstellung einer Sorgerechtsverfügung berücksichtigen und mit den Kindern darüber offen sprechen.

JURA DIREKT ist eine bundesweit tätige, spezialisierte Servicegesellschaft für rechtliche Vorsorge. Sie unterstützt Interessenten in der Zusammenarbeit mit kooperierenden Anwälten zu Vollmachten und Verfügungen (Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung). Vorteile: Kostensicherheit und transparente Abläufe. Das Ergebnis: von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente sowie auf Wunsch ein dauerhafter Service, insbesondere mit sicherer Dokumentenaufbewahrung, Aktualisierung, Einarbeitung von Gesetzesänderungen und Notfall-Unterstützung, auch bei rechtlichen Herausforderungen.

Firmenkontakt
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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