Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Insolvenzverschleppung als Unternehmer – das sollten Sie berücksichtigen

Insolvenzverschleppung als Unternehmer - das sollten Sie berücksichtigen

Die finanzielle Lage eines Unternehmens kann sehr schnell kritisch werden. Hier ist sofortiges Handeln gefragt, um einer Insolvenzverschleppung vorzubeugen. Sobald sich herausstellt, dass Ihr Unternehmen überschuldet oder zahlungsunfähig ist, so müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Die gesetzliche Pflicht liegt bei drei Wochen, in denen der Antrag durch den Geschäftsführer eingereicht werden muss. Doch Vorsicht: Die komplette Frist darf nicht ohne Grund komplett ausgeschöpft werden.

Im Falle einer Sanierung

Oftmals bemerken Unternehmer die kritische Lage des Betriebes und beginnen mit einer Sanierung. Doch auch in diesem Fall sind Sie nicht von der Antragstellung innerhalb der kommenden drei Wochen entbunden. Die Sanierungsmaßnahmen müssten in diesen drei Wochen beginnen und erste Erfolge zeigen, um Sie von der Antragspflicht zu entbinden. Stellen Sie den Antrag jedoch nicht rechtzeitig trotz Sanierung, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung strafbar. Gleichzeitig müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH den Gläubigern gegenüber Schadensersatz zahlen.

Wem ist Schadensersatz zu zahlen?

Einen Anspruch auf Schadensersatz besitzen nur die Altgläubiger des Unternehmens. Sie haben ihre Forderungen bereits vor der Insolvenzreife erworben. Die Schadensersatzleistung ist in Höhe des sogenannten Quotenschadens zu decken. Sie müssen demnach nur so viel ersetzen, wie die Gläubiger als Quote bei rechtzeitiger Anmeldung der Insolvenz bekommen hätten. Neugläubiger werden hier anders behandelt. Ihre Forderungen sind erst nach der materiellen Insolvenz entstanden, sodass ein Schadensersatz in voller Höhe möglich ist. Sie zählen nicht in die Quote mit hinein.

Ein Fall aus der Praxis: Fachanwalt für Insolvenzrecht Rüdiger Schmidt berät den insolventen IT-Unternehmer Markus Müller – bis zum erfolgreichen Neustart.

Kanzlei Schmidt auf Facebook: https://www.facebook.com/kanzlei.schmidt.leonberg
…und im Internet: www.sg-kanzlei.de

Kanzlei Rüdiger Schmidt – gemeinsam mit meinem Team aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Betriebswirten und Fachanwälten unterstütze ich Sie, wenn Sie in eine finanzielle Schieflage geraten sind. Meine Kanzlei ist Mitglied der „Vereinte Insolvenzverwalter eG“, einem Kompetenznetzwerk regional tätiger Insolvenzverwalter, und arbeitet als Mitglied des „Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V.“ (kurz VID) nach den „Grundsätzen ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung,GOI“. Wir sind seit 2009 nach ISO 9001:2008 zertifiziert und garantieren Ihnen damit jederzeit die hochwertige Qualität und den kundenorientierten Service, den Ihre Ausnahmesituation verlangt. Mein Team und ich stehen an Ihrer Seite.

Kontakt
Kanzlei Schmidt
Rüdiger Schmidt
Seestraße 61/1
71229 Leonberg
07152 / 93954-0
0711 – 205 263 849
info@sg-kanzlei.de

Startseite

(Visited 11 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert