Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

Neue Social Media API vereinfacht Multi-Network Publishing über einheitliche Schnittstelle

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze – Produkthaftungsrecht

Überspannungsschaden: Netzbetreiber haftet

Auch Elektrizität ist ein Produkt. Wenn dieses gewissermaßen fehlerhaft beim Kunden ankommt und – infolge einer durch Leitungsschäden bedingten Überspannung – seine Elektrogeräte zerstört, haftet der Netzbetreiber. Diese Haftung ist unabhängig von einem Verschulden. Dies entschied nach Mitteilung der D.A.S. der Bundesgerichtshof.
BGH, Az. VI ZR 144/13

Hintergrundinformation:
Wird durch den Fehler eines Produktes jemand getötet, verletzt oder eine Sache beschädigt, haftet der Hersteller dem Geschädigten auf Schadenersatz. So schreibt es § 1 des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) vor. Bei der Sachbeschädigung gilt der Ersatzanspruch allerdings nicht für das gekaufte Produkt selbst. Die beschädigte Sache muss im Übrigen zur privaten Nutzung bestimmt bzw. entsprechend genutzt worden sein. Probleme bereitet dabei oft die Frage, was denn für „Produkte“ gemeint sind. Dies definiert § 2 des ProdHaftG: Produkte sind alle beweglichen Sachen, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bilden, sowie Elektrizität. Der Fall: In einem Wohnhaus waren durch eine Überspannung im Stromnetz mehrere Elektrogeräte und die Heizung beschädigt worden. Ursache für die Überspannung waren zwei defekte Erdungsleitungen in der Nähe des Hauses. Der Hauseigentümer verklagte den kommunalen Stromnetzbetreiber auf Schadenersatz nach dem Produkthaftungsgesetz. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten des Klägers. Nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung wiesen die Richter darauf hin, dass auch Elektrizität ein Produkt im Sinne des Gesetzes sei. Der Netzbetreiber habe die Aufgabe übernommen, die ihm gelieferte Elektrizität auf eine Niederspannung von 230 Volt zu transformieren. Er gelte somit als Hersteller des Produktes „Elektrizität“. Die Überspannung stelle einen Produktfehler dar, der beim Kunden Schäden verursacht habe. Dieser Fehler müsse schon beim „Inverkehrbringen“ des Produktes vorhanden gewesen sein. Dies sei hier der Fall, da Strom erst mit seiner Ankunft am Netzanschluss des Kunden als abgeliefert gelte. Der Schadenersatzanspruch war damit berechtigt; der Hauseigentümer hatte lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro nach § 11 ProdHaftG zu tragen.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 25.02.2014, Az. VI ZR 144/13

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg. Bildquelle: 

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 23 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert