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Zusatzversicherung darf Existenzminimum beim Kindesunterhalt nicht gefährden

Grundsätzlich darf man Aufwendungen für eine zusätzliche Altersversorgung vor der Berechnung des Kindesunterhalts vom Einkommen abziehen. Etwas anderes gilt, wenn mit dem Abzug das Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Kindes gefährdet wäre. Über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 30. Januar 2013 (AZ: XII ZR 158/10) informiert die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Vater verdient monatlich rund 1.045 Euro und ist unterhaltspflichtig für die 2006 geborene Tochter. Diese lebt bei ihrer Mutter. Der Vater hat eine kapitalbildende Lebensversicherung sowie eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Er meint, diese Kosten von seinem Einkommen abziehen zu können, sodass seine Unterhaltszahlungen niedriger ausfallen würden.

Alle Instanzen, vom Amtsgericht über das Oberlandesgericht bis hin zum Bundesgerichtshof, sahen dies aber anders: Da bei einem Abzug der Zusatzversicherungen vom Einkommen das Existenzminimum des Kindes nicht mehr gewährleistet sei, könne er die Kosten nicht unterhaltsmildernd berücksichtigen. Bei einer Abwägung sei dem Existenzminimum des Kindes der Vorzug zu gewähren. Notfalls müsse der Vater die Zusatzversicherungen aussetzen.

Informationen: familienanwaelte-dav.de
Unterhaltsforum: unterhaltsforum.de

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
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Kontakt:
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Swen Walentowski
Littenstraße 11
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030 726152-129
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http://www.familienanwaelte-dav.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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