Neuigkeiten Timeline

IT, NewMedia, Software
Oktober 21, 2026

niteflite gewinnt Pax8 Beyond Award für Infrastruktur

Elektro, Elektronik
Oktober 21, 2026

Gleiches Gerät, anderer Shop, anderer Preis: Refurbles.de vergleicht Refurbished-Technik auf einen Blick

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Aus für die 150-Euro-Freigrenze macht Online-Käufe aus Drittstaaten teurer

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 21, 2026

Festsetzung des Bezugspreises des laufenden öffentlichen Bezugsangebots am 22. Oktober 2026

Familie, Kinder, Zuhause
Oktober 21, 2026

Haustiere reagieren gelassen auf die Zeitumstellung am kommenden Sonntag

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 21, 2026

7links 2K-Pan-Tilt-Überwachungskamera IPC-945, Akku, Solar

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 21, 2026

Dein Business darf zu deinem Leben passen

Essen, Trinken
Oktober 20, 2026

Zwei Abende, die in Erinnerung bleiben – Schleswig-Holstein Gourmet Festival zu Gast in der Namine Witt

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Schukat auf der electronica: Halle C6, Stand 550

Elektro, Elektronik
Oktober 20, 2026

Pelnox erweitert das Angebot an Ag/AgCl-Leitpasten und Elektrodenfolien für medizinische Elektroden und Biosen

Allgemein
Oktober 20, 2026

Erste Messe mit kleinem Budget: RETIO veröffentlicht Checkliste für mobile Messestände

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Hör auf zu jammern und geh all in

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 20, 2026

Lass dich niemals von deinem Plan abbringen

IT, NewMedia, Software
Oktober 20, 2026

Gemeinsam die Zukunft des Fachhandels gestalten

Zurück ins Büro – das neue Normal

ARAG Experten informieren über Stolpersteine bei der Rückkehr ins Büro

Ein wichtiger Bestandteil der Bundesnotbremse in der Corona-Krise war, dass Arbeitgeber vielen Arbeitnehmern die Arbeit im Home-Office ermöglichen mussten. Doch diese Regelung endete am 30. Juni 2021. Immer mehr Beschäftigte kehren nun – zumindest teilweise – an ihren Schreibtisch im Betrieb zurück. Da gibt es eine Menge zu tun: Der Kalender 2020 und verdorrte Pflanzen müssen entsorgt und die bislang ungeöffnete Weihnachtspost endlich gelesen werden. Was rechtlich bei der Rückkehr ins Büro für Beschäftigte und Arbeitgeber gilt, erläutern die ARAG Experten.

Büroflucht in der Pandemie
Millionen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind vor über einem Jahr ins Home-Office gegangen. Noch Ende Januar arbeitete knapp ein Viertel der Erwerbstätigen laut Statista (https://de.statista.com/themen/6093/homeoffice/) ausschließlich oder überwiegend im Home-Office; im ersten Lockdown im April 2020 waren es sogar 27 Prozent. Insgesamt hat das Arbeiten von zu Hause aus in der Pandemie deutlich zugenommen. Und am Ende lief es ganz gut. Immerhin waren 85 Prozent der Home-Office-Nutzer (https://www.bidt.digital/pm-studie-homeoffice/) zufrieden in den eigenen vier Wänden, knapp 70 Prozent würden den Küchentisch auch nach der Pandemie gerne häufiger mit dem Schreibtisch im Büro tauschen.

Regeln für die Rückkehr
Für knapp die Hälfte aller Arbeitgeber ist es laut Chefsache Jahresreport 2021 (https://initiative-chefsache.de/presse/publikationen-links/) sehr wichtig, dass ihre Mitarbeiter vor Ort arbeiten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Infektionsschutz am Arbeitsplatz weiterhin gilt. Verlangt der Chef also eine Rückkehr ins Büro, muss er dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter nach Vorgaben der Corona-Arbeitsschutzverordnung (https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html), die noch mindestens bis zum 10. September gilt, arbeiten. Dazu gehört beispielsweise die Bereitstellung von Corona-Tests und Masken oder die Reduktion der Personenkontakte auf ein Minimum.

Desk Sharing – Das neue Normal
Während es für die einen ein Segen war, von zu Hause aus arbeiten zu können, um Beruf und Familie besser unter einen Hut zu bekommen, sehnen sich andere nach dem gewohnten Arbeitsumfeld im Betrieb. Und für Unternehmen bedeutete Home-Office nicht nur eine organisatorische, sondern vor allem eine technische und arbeitsrechtliche Herausforderung.

Vermutlich wird es – ähnlich wie an Schulen – zu einem Wechselmodell zwischen Präsenz am Arbeitsplatz und Home-Office kommen. Wer in solch einem hybriden Modell nur noch tageweise im Betrieb arbeitet, hat nach Auskunft der ARAG Experten keinen Anspruch auf einen festen Schreibtischplatz. Bei diesem so genannten Desk Sharing (engl.: Schreibtisch teilen) fällt der personalisierte Arbeitsplatz weg. Ob also das Familienfoto, der Glücksbringer oder die Pflanze auf dem Schreibtisch stehen bleiben dürfen, muss mit dem Chef geklärt und sollte vor allem auch mit dem teilenden Kollegen besprochen werden.

Kein Recht aufs Home-Office
In Deutschland bestimmt grundsätzlich der Arbeitgeber den Arbeitsort seiner Angestellten. Ein Recht auf das Arbeiten von zu Hause aus haben daher nur Arbeitnehmer, deren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung die Arbeit im Home-Office regelt. In manchen Unternehmen ist klar definiert, wie viel Prozent der Arbeitszeit im Home-Office erbracht werden kann. Genauso gibt es Firmen, die verlangen, dass nach Jobantritt zunächst eine bestimmte Zeit im Büro gearbeitet werden muss, bevor der Wechsel ins Home-Office genehmigt wird.

Andersherum kann ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht gegen ihren Willen ins Home-Office verbannen. Da deren Privatsphäre geschützt ist, verbietet sich eine Zwangs-Versetzung und sie dürfen die Heimarbeit ablehnen. Dabei weisen die ARAG Experten auf eine Ausnahme hin: Wurde das Home-Office arbeitsvertraglich festgeschrieben, muss man bei einer Weigerung mit Abmahnung oder Kündigung (https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/ordentliche-kuendigung/) rechnen.
Natürlich ist es auch möglich, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern die Entscheidung überlassen, ob sie weiterhin von zu Hause aus arbeiten wollen.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.400 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,9 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
Jennifer.Kallweit@ARAG.de
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
www.ARAG.de

(Visited 31 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert