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Zugausfälle – Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung

Fahrgastrechte im Zugverkehr – Welche Ansprüche Bahnreisende bei Verspätungen und Ausfällen haben

Zugausfälle - Verbraucherinformation der ERGO Rechtsschutzversicherung

Stranden Reisende für eine längere Zeit am Bahnhof, müssen Bahnunternehmen Unterstützung leisten. (Bildquelle: ERGO Group)

Egal ob auf Geschäftsreise, Familienbesuch oder dem Weg in den Urlaub: Verspätungen und Zugausfälle gehören für Bahnreisende fast schon zum Alltag – und sorgen für viel Frust. Besonders dann, wenn wichtige Termine ins Wanken geraten. Welche Rechte Reisende dann haben und was sie im Fall der Fälle tun können, weiß Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH.

60 Minuten sind zu viel: Welche Rechte haben Reisende, die die Fahrt abbrechen?

Für Reisende ist es immer wichtig, ihre gesetzlichen Fahrgastrechte zu kennen. Ist schon bei der Abfahrt oder infolge eines Zugausfalls absehbar, dass sie mindestens 60 Minuten verspätet am Ziel ankommen, können sie zwischen drei Möglichkeiten wählen: Möglichkeit 1 ist die Erstattung des vollen Fahrpreises innerhalb von 30 Tagen für den nicht mehr durchgeführten Teil der Reise – oder für die ganze Reise, wenn diese durch die Verspätung sinnlos geworden ist. Ergibt sich das Problem bei einem Zwischenstopp, kann der Bahnfahrer auch eine Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt verlangen. Möglichkeit 2 ist die Fortsetzung der Fahrt, ggf. mit geänderter Streckenführung, zur nächsten Gelegenheit. Möglichkeit 3 ist die Fortsetzung der Reise zu vergleichbaren Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Wer trotzdem weiterfährt, kann einen Anspruch auf Entschädigung haben

Reisenden, welche die Fahrt fortsetzen und die Fahrpreiserstattung nicht in Anspruch nehmen, steht bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. „Verzögert sich die Ankunft um mindestens 120 Minuten, zahlt das jeweilige Bahnunternehmen sogar 50 Prozent zurück“, erklärt Sabine Brandl, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH. „Diese Rechte gelten übrigens auch bei Streiks oder schlechtem Wetter.“ Einzig in Ausnahmen wie einer Verschuldung durch Dritte, extremen Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Polizeieinsätzen, Notfällen im Zug oder Sabotage zahlt das Bahnunternehmen keine Entschädigung. Gleiches gilt beispielsweise auch bei Unfällen im Bahnübergangsbereich und Notarzteinsätzen am Gleis, wenn diese nicht vom Bahnunternehmen zu verantworten sind. Reisende enthalten keine Entschädigung, wenn Ihnen schon vor dem Ticketkauf Informationen zur Verspätung zur Verfügung standen. Keine Entschädigungsbeträge gibt es, wenn der Betrag unter vier Euro liegt.

Ausnahmen gelten für Zeitkarten

Besondere Regelungen gelten für Zeitkarten. Auch hier bekommen Reisende eine Entschädigung, allerdings richtet sich deren Höhe nach den Entschädigungsbedingungen des Bahnunternehmens. So erhalten zum Beispiel bei der Deutschen Bahn Inhaber einer Bahncard 100 bei Verspätungen von mindestens 60 Minuten in der Zweiten Klasse eine pauschale Entschädigung von 10 Euro. Es gibt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes als Entschädigung.

Diese Fristen gilt es zu beachten

Für das Einreichen von Beschwerden gilt nach der EU-Fahrgastrechteverordnung offiziell eine Frist von drei Monaten. Viele Bahngesellschaften räumen allerdings eine Kulanz von bis zu einem Jahr ein. Trotzdem empfiehlt es sich, Ansprüche möglichst schnell und innerhalb der Dreimonatsfrist geltend zu machen. Die Formulare für Entschädigungsanträge gibt es auf der Internetseite des Betreibers oder direkt beim Bordpersonal, bei der Deutschen Bahn auch in Reisezentren. „Wichtig ist, alle Belege zur Fahrt gut aufzubewahren“, rät Brandl.

Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln

Kommt es zu Verzögerungen der Ankunft von mindestens 20 Minuten oder Zugausfällen, entfällt zum Beispiel bei der Deutschen Bahn automatisch die Zugbindung. „Reisende im Nahverkehr können dann einen beliebigen anderen Nahverkehrszug des Unternehmens nutzen. Wer in einen höherwertigen Zug wie einen IC oder ICE umsteigen möchte, muss sich jedoch ein anderes Ticket kaufen“, erläutert die Juristin. „Die Kosten können sich Betroffene beim Servicecenter für Fahrgastrechte erstatten lassen.“ Dies gilt jedoch nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie das Deutschland-Ticket oder spezielle Ländertickets. Hier müssen Reisende die Mehrkosten selbst tragen. „Wer mit einem Fernverkehrs-Ticket unterwegs ist, kann beim Wegfall der Zugbindung mit diesem Ticket auf alle DB-Fernverkehrs- oder Nahverkehrszüge umsteigen“, weiß Brandl. Auch Taxikosten übernimmt die Bahn unter Umständen. Wenn der letzte Zug des Tages ausfällt oder die Ankunft sich zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens um mindestens 60 Minuten verspätet, erstattet die Bahn bis zu 120 Euro der Taxikosten. „Dieser Schritt bedeutet zwar zunächst eine Vorauszahlung, erspart aber lästige Wartezeiten“, ergänzt die ERGO Expertin. Betroffene sollten den Taxifahrer unbedingt nach einer Rechnung fragen. Voraussetzung der Erstattung ist, dass die Bahn kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt und dass kein Kontakt zum Unternehmen möglich ist.

Betreuung und Unterbringung bei längeren Ausfällen

Stranden Reisende für eine längere Zeit am Bahnhof, müssen Bahnunternehmen Unterstützung leisten: Bereits ab einer Stunde Wartezeit oder bei einem Zugausfall muss die Zuggesellschaft kostenlos Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit bereitstellen, soweit diese im Zug oder am Bahnhof verfügbar sind oder sich die Lieferung noch zu vernünftigen Kosten durchführen lässt. „Dies ist kein freiwilliger Service, sondern ein in der EU-Verordnung über Fahrgastrechte klar geregelter Anspruch“, erklärt Brandl. Lässt sich die Fahrt am selben Tag nicht mehr fortsetzen, muss das Bahnunternehmen die Hotelkosten inklusive Fahrt dorthin übernehmen – je nach Umstand sogar für bis zu drei Nächte. Hier ist es wichtig, die Übernachtung vorher mit der Zuggesellschaft abzustimmen.

Praktische Tipps und Must-haves für den Fall der Fälle

Vorbereitung ist alles, besonders bei einer langen Bahnfahrt: Eine geladene Powerbank hält das Smartphone auch bei stundenlanger Verzögerung oder gar Stromausfall im Waggon funktionstüchtig, sei es für die digitale Fahrplanauskunft, die Fahrgastrechte-App, Erreichbarkeit im Notfall oder eine Streaming-App für den Zeitvertreib. Auch Kopfhörer, Kartenspiele, eine Wasserflasche und ein kleiner Snack im Gepäck können einen Unterschied machen – vor allem für Reisende mit Kindern. Und sollte es doch zu einem Totalausfall des Zuges kommen, gilt: Ruhe bewahren und gezielt handeln. „Wer seine Rechte kennt, reist auch bei Störungen souveräner und kommt am Ende sicher ans Ziel“, resümiert Brandl.

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Über ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
Weltweit ist die Gruppe in über 20 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 37 000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder selbstständige Vermittler für die Gruppe. Im Geschäftsjahr 2024 erzielte ERGO einen Versicherungsumsatz von 20,8 Milliarden Euro und ein Ergebnis von 810 Millionen Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com.

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