Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Juni 2, 2026

Ascott zeigt, was Rooftops können

Logistik, Transport
Juni 2, 2026

Vierkammer Abrollcontainer für höchste Wirtschaftlichkeit

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Frequentis mit Global Player Award der Wirtschaftskammer Österreich ausgezeichnet

Elektro, Elektronik
Juni 2, 2026

Battery Show 2026: BURGER GROUP zeigt flexible Aktuator-Plattformen und Lösungen für Thermo- und Batterielademanagement

Handel, Dienstleistungen
Juni 2, 2026

DIHK zu Besuch bei Kustermann:

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

GOTS fordert Aufnahme von sportlichen Leistungsanforderungen in die Schulpläne

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 2, 2026

Prävention beginnt im Mund

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 2, 2026

Hyland stellt nächste Generation von KI-Plattforminnovationen für das Agentic Enterprise vor

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 2, 2026

Teilnehmende für Studie zur Verbesserung der Bioabfalltrennung gesucht

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 2, 2026

Orient Art Studio wächst: Neuer Standort in Kreuzberg

Maschinenbau
Juni 2, 2026

Weltneuheit von FUJI: Auto Kitting Station automatisiert erstmals das Bestücken von Feedern mit Gurtrollen

Auto, Verkehr
Juni 2, 2026

Beliebt, gepflegt und gehegt: Oldtimer

IT, NewMedia, Software
Juni 2, 2026

Komplexe Zeichnungsteile für die Luftfahrt: Becker Avionics hebt Beschaffung mit FACTUREE auf neue Flughöhe

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 2, 2026

Mit gelebter Partnerschaft zu mehr Sicherheit: Avacon zu Gast bei DENIOS

Zeugenaussagen sind nicht mehr freiwillig

ARAG Experten über eine kleine Gesetzesänderung mit großer Wirkung

Zeugenaussagen sind nicht mehr freiwillig

Der Bundestag hat im vergangenen Jahr eine Gesetzesänderung beschlossen, die beim Kontakt mit der Polizei wichtig werden kann. Ob der Befragte Zeuge oder Beschuldigter ist, wird ab sofort in einem frühen Stadium wichtig, denn es gibt nun tatsächlich eine Aussagepflicht für Zeugen – nicht so für Beschuldigte. ARAG Experten erläutern, was das bedeutet.

Neu: Die Aussagepflicht
Die neue Vorschrift lautet wörtlich: „Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“ Mit den Ermittlungspersonen ist die Polizei gemeint. Durch die Neuregelung sollen Staatsanwälte und Richter arbeitsmäßig entlastet werden. Mit der grundsätzlichen Freiwilligkeit einer Zeugenaussage gegenüber der Polizei ist es also vorbei. Das kann nicht nur im Grenzbereich zwischen Zeuge und Beschuldigtem problematisch werden. Vielmehr können für Zeugen unangenehme Drucksituationen entstehen. Denn möglicherweise verlangen Polizeibeamte unter Berufung auf die neue Rechtslage schon an Ort und Stelle – zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall – eine Aussage. Doch muss ein Beifahrer dann den Fahrer belasten? Laut ARAG Experten gibt es einen Ausweg, wenn man nicht – oder vorerst nicht – aussagen möchte. Die Polizei darf eine Aussage nämlich nur verlangen, wenn sie „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ handelt. Zeugen sollten also zuerst klären, inwieweit die Staatsanwaltschaft hierzu wirklich einen Auftrag erteilt hat. Bei einem gerade erst geschehenen Verkehrsunfall ist so ein Auftrag zumindest sehr unwahrscheinlich.

Keine Ladungsfrist vorgesehen
Heikel wird die Neuregelung auch dadurch, dass das neue Gesetz (noch?) keine Ladungsfrist für den Zeugen kennt. Es kann also passieren, dass Zeugen auch zu Hause oder am Arbeitsplatz von Polizisten aufgesucht werden und unter Berufung auf das neue Gesetz sofort eine Aussage machen sollen. Wollen Sie sich als Zeuge nicht überrumpeln lassen, sollten Sie Ihre Rechte kennen. ARAG Experten raten daher:

-Verlangen Sie von den Beamten den Nachweis, dass diese „im Auftrag der Staatsanwaltschaft“ handeln.
-Verweisen Sie auf Ihr Recht auf einen Zeugenbeistand. Den Zeugenbeistand, zum Beispiel einen Rechtsanwalt, sieht das Gesetz ausdrücklich vor.
-Wenn das Recht auf einen Beistand nicht nur auf dem Papier stehen soll, müssen Sie genug Zeit erhalten, um diesen zu kontaktieren und sich mit ihm vor der Vernehmung zu beraten.
-Letztlich hat die Polizei an Ort und Stelle nicht die Möglichkeit, Sie zu irgendetwas zu zwingen. Man darf Sie als Zeugen nicht gewaltsam auf die Wache mitnehmen oder gar einsperren.
-Auch ein Ordnungsgeld kann nur der Staatsanwalt verhängen.
-Eine Ordnungshaft ist nur durch einen Richter möglich.
Ganz schutzlos muss man sich also auch künftig nicht als Zeuge fühlen. Jedenfalls dann, wenn man seine Rechte kennt, so die ARAG Experten.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
0211-963 2025
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt
redaktion neunundzwanzig
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963-2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

(Visited 37 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert