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Zeitumstellung: Fluch oder Segen?

ARAG Experten informieren zum Thema Zeitumstellung

Zeitumstellung: Fluch oder Segen?

Während die Zeitumstellung am kommenden Wochenende den meisten von uns eine Stunde mehr Schlaf beschert, kann sie für Arbeitnehmer, die in Nachtschicht arbeiten, eine Überstunde bedeuten. Die ARAG Experten erklären noch einmal kurz, in welche Richtung die Uhren gestellt werden müssen und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen die Zeitumstellung auf die Winterzeit haben kann.

Was denn nun? Die Uhr vor- oder zurückstellen?
Am 29. Oktober werden die Uhren umgestellt und in Deutschland gilt wieder die Winterzeit. Aber wie war das gleich? Wird die Uhr nun eine Stunde vor- oder eine Stunde zurückgestellt? Die ARAG Experten helfen mit einer Eselsbrücke: Im Sommer werden die Stühle der Cafés und Restaurants VOR die Tür gestellt, im Winter wieder ZURÜCK. Heißt also für die Winterzeit, dass in der Nacht von Samstag auf Sonntag die Uhren von drei auf zwei Uhr um eine Stunde zurückgestellt werden.

Welchen Einfluss hat die Zeitumstellung auf Arbeitnehmer?
Die meisten Arbeitnehmer werden die Zeitumstellung einfach verschlafen. Sie sind im besten Fall am nächsten Morgen am Arbeitsplatz etwas ausgeschlafener als gewöhnlich. Doch Arbeitnehmer, die nachts arbeiten, müssen laut ARAG Experten mit einer Überstunde rechnen. Gesetzlich ist die Zeitumstellung nicht geregelt, hier gilt die Vereinbarung im Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine betriebliche Vereinbarung. Im ungünstigsten Fall darf der Chef daher eine Überstunde verlangen. Denn er hat laut Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse daran, dass es zwischen den Schichten nicht zu Lücken oder Überschneidungen kommt (Bundesarbeitsgericht, Az.: 7 AZR 276/83). Allerdings weisen die ARAG Experten darauf hin, dass gleichwohl das Arbeitszeitgesetz gilt. Danach darf die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden auch durch die Zeitumstellung nicht überschritten werden und es muss zwischen zwei Schichten eine Ruhezeit (https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html) von mindestens elf Stunden eingehalten werden.

Gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Zeitumstellung?
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Winter- und Sommerzeit in Deutschland sogar per Gesetz geregelt ist: Nämlich durch das Einheiten- und Zeitgesetz (EinhZeitG) und die darauf beruhende Sommerzeitverordnung. Die hierin geregelten Zeiten sind maßgeblich für den amtlichen und geschäftlichen Verkehr. Die Zeitumstellung im Herbst ist dabei eigentlich die Rückumstellung auf die Normalzeit, die Mitteleuropäische Zeit (MEZ, englisch Central European Time, CET). Sie entspricht der mittleren Sonnenzeit auf dem Längengrad 15 Grad Ost. Die Differenz zur Weltzeit (UTC) beträgt eine Stunde. Die Winterzeit beginnt in Mitteleuropa jeweils am letzten Oktobersonntag im Jahr.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 4.700 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,2 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher), Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Dr. Shiva Meyer, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf, HRB 66846, USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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www.ARAG.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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