Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

BusinessCode reduziert Aufwand bei Ausschreibungen deutlich

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 3, 2026

Sommerferien zu kurz für großes Fernweh?

Handel, Dienstleistungen
Juni 3, 2026

Lokaler Supermarkt plus(!) digitaler Warenkorb: Shopnow24 startet Pilotprojekt in Bergisch Gladbach und Koblenz

Auto, Verkehr
Juni 3, 2026

Construction Komplete: NavVis unterstützt Flughafen München mit Dynamic Laserscanning beim Bau des Terminal 1-Pier

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Nordstern gesucht: Warum Vision wieder zählt

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

DBR77 stellt das erste europäische Large Language Model für industrielle Entscheidungen vor

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

AI-SECURITY-REPORT 2026: MICROSOFT-365-NUTZUNG IM BLINDFLUG

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 3, 2026

Qualitätskontrolle im Wandel: Exponat zeigt menschzentrierte KI in der Praxis

Immobilien
Juni 3, 2026

Planon in Microsoft Places integriert zur Optimierung von Flächen und Workplace Management

Immobilien
Juni 3, 2026

Zukunft der Immobilienverwaltung: BVI richtet Digital-Event WEG.SMART neu aus

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Zahnzusatzversicherung: Was bedeuten Summenbegrenzungen?

Summenbegrenzungen stellen eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl einer Zahnzusatzversicherung dar. Sind diese nicht hoch genug bemessen, muss ein weiterer Zuschuss aus eigener Tasche erfolgen.

Zahnzusatzversicherung: Was bedeuten Summenbegrenzungen?

Achtung bei Summenbegrenzungen.

Höchstleistung bestimmt Eigenanteil in den ersten Jahren

Die meisten Anbieter sehen in ihren Tarifen sogenannte Summenbegrenzungen vor. Dies bedeutet, dass die Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt sind. Alles was darüber hinausgeht, muss der Patient selbst bezahlen. Auch eine anteilige Erstattung ist dabei ausgeschlossen. In der Regel gilt die Summenbegrenzung für die ersten 4 bis 5 Jahre nach Vertragsabschluss. Dabei erhöht sich diese Höchstgrenze für gewöhnlich von Jahr zu Jahr. Im Marktdurchschnitt ist im ersten Jahr eine Erstattung von bis zu 1.000 Euro vorgesehen. Im zweiten, dritten und vierten Jahr erhöht sich diese oftmals um jeweils weitere 1.000 Euro. Erst nach Ablauf dieser Zeit können die Leistungen aus der Zahnzusatzversicherung in vollem Umfang beansprucht werden.

Summenbegrenzungen sollen ausufernden Kosten entgegenwirken

Mit der Vereinbarung einer solchen Leistungsstaffel möchte sich die Versicherungswirtschaft vor Betrug und Missbrauch schützen. Es soll verhindert werden, dass Versicherte die Zahnzusatzversicherung über Normalmaß hinaus in Anspruch nehmen. Eine Summenbegrenzung soll die Beitragsstabilität der Zahnzusatzversicherung stützen und ein Ungleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben verhindern. Eine Ausnahme bilden allerdings Behandlungen in Folge eines Unfalls. Kann der zahnärztliche Eingriff auf einen Unfall nach Abschluss des Vertrages zurückgeführt werden, lassen nahezu alle Versicherer die Summenbegrenzung außer Acht. Genauere Informationen wurden von fachkundigen Ärzten und erfahrenen Versicherungsexperten auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com bereitgestellt.

Billigtarife sehen niedrige Erstattungen vor

Summenbegrenzungen sollten bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung eine wichtige Rolle spielen. Schließlich bringt es dem Versicherten recht wenig, sämtliche Leistungen versichert zu haben, um im Falle einer Behandlung nur geringe Zuschüsse von seiner Zahnzusatzversicherung zu bekommen. Das Vorhandensein einer Summenbegrenzung ist für sich genommen nicht zwingend ein schlechtes Zeichen. Sie darf lediglich nicht zu gering bemessen sein. Gerade dies ist nicht selten dann der Fall, wenn die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit angeboten wird. Den Wartezeitverzicht kauft sich der Versicherte in solchen Tarifen über unterdurchschnittliche Leistungshöchstgrenzen ein. Eine unvorteilhafte Leistungsstaffel kann dem Versicherten teuer zu stehen kommen. Ein Implantat mit vollständig verblendeter Metall-Keramik-Krone kann weit über 2.000 Euro kosten. Übernimmt die Zahnzusatzversicherung aufgrund einer Summenbegrenzung lediglich 300 Euro, muss der Versicherte den weitaus größeren Teil selbst finanzieren. Nicht zu empfehlen ist eine Zahnzusatzversicherung dann, wenn sich die Zahnstaffel aufgrund eines fehlendes Zahnes etwa von 4 auf 8 Jahren verlängert.

Vergleich der Zahnstaffel mach Sinn

Eine separate Leistungsstaffel ist für zumeist für die Tarife vorgesehen, die zusätzlich auch kieferorthopädische Maßnahmen für Kinder mitversichern. Auch diesbezüglich sollten die Tarife genauestens unter die Lupe genommen werden. Denn die Kosten für Kieferorthopädie können sich ohne Weiteres auf mehrere tausend Euro summieren. Liegt die sogenannte Indikationsstufe 2 und damit eine leichte Zahnfehlstellung vor, beteiligt sich die Krankenkasse überhaupt nicht an den Kosten. Eine Zahnzusatzversicherung sollte somit auch danach gewählt werden, wie hoch die Leistungen für kieferorthopädische Behandlungen in den ersten Jahren ausfallen. Diese, sowie viele weitere Leistungen einer Zahnzusatzversicherung werden auf www.Beste-Zahnzusatzversicherung.com erläutert. Ein kostenloser und unabhängiger Vergleich zeigt auf, in welcher Höhe die jeweilige Zahnzusatzversicherung ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren erbringt

Über continoa
Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
Eine weiterer Schritt in der Verbraucher-Optimierung stellt die Entwicklung der „Verbraucher-Schutz-Plakette®“ dar, die eine maximale Transparenz und Orientierung bietet. Diese Plakette wird exklusiv nur auf den Portalen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com vergeben.

Kontakt:
continoa GmbH
Helge Fétz
Am Eichenwald 6a
86356 Neusäß
+49 (0) 821-2527878
marketing@continoa.de
http://www.continoa.de

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert