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Wohneigentumsförderung

KfW-Programm „Jung kauft Alt“ ist gestartet

Wohneigentumsförderung

Steuerberater Roland Franz

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner (https://www.franz-partner.de) in Essen und Velbert, erklärt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau am 03.09.2024 das neue KfW-Förderprogramm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) gestartet hat, welches sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind richtet, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren.

Hierzu führt die KfW unter anderem weiter aus:

Das maximale Haushaltseinkommen darf 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro für jedes weitere Kind, nicht überschreiten. Für den Erwerb können zinsgünstige Förderkredite in Anspruch genommen werden, für die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Mittel zur Zinsverbilligung bereitstellt.

Der Zinssatz für ein Darlehen mit einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt aktuell beispielsweise 1,51 Prozent effektiv.

Die wichtigsten Programmdetails im Überblick:

– Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum erwerben, in deren Haushalt mindestens ein minderjähriges Kind lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 Euro bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 Euro je weiteres Kind.
– Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
– Die Kredite im Produkt „Jung kauft Alt“ können, wie bei KfW-Förderkrediten üblich, über die Hausbank beantragt werden.
– Förderfähige Kosten sind der Kaufpreis inklusive Grundstückskosten. „Die maximale Höhe des Kreditbetrags hängt ab von der Anzahl der im Haushalt lebenden minderjährigen Kinder. Bei einem Kind können bis zu 100.000 Euro, bei zwei Kindern bis zu 125.000 Euro und ab drei Kindern bis zu 150.000 Euro beantragt werden. Kreditlaufzeiten von sieben bis 35 Jahren sind möglich, die Zinsen können je nach Laufzeitvariante bis zu maximal 20 Jahre festgeschrieben werden“, erläutert Steuerberater Roland Franz. Das Programm „Jung kauft Alt“ ist kombinierbar mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (kfw.de/124).
– Die Antragsteller verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie innerhalb von 54 Monaten ab KfW-Förderzusage mindestens auf das Niveau eines „Effizienzhauses 70 EE“ energetisch zu sanieren. Für die Sanierung können zusätzlich z.B. zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) genutzt werden, wie etwa die KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (kfw.de/458) oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).

Alle Informationen zum Programm „Jung kauft Alt“ (Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb) hat die KfW unter www.kfw.de/308 zusammengestellt.

Quelle: KfW, Newsletter v. 02.09.2024 (il) Fundstelle(n): NWB UAAAJ-74299

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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