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Winterreifen: Sicherheit bei Eis und Schnee

Winterreifen: Sicherheit bei Eis und Schnee

Mangelhafte Bereifung kann zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen. Foto: HUK-COBURG

Winterreifen: Sicherheit bei Eis und Schnee

– Bußgeld und Punkte bei falscher Bereifung
– Mögliche Konsequenzen beim Versicherungsschutz

Coburg, den 11. November 2021

Die Temperaturen sinken. Bodenfrost ist nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel: Zeit über Winterreifen nachzudenken. Zwar gibt es keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmern, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen.
Es genügt auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig.
Aber auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Versicherungsschutz nicht gefährden

Im Winter mit Sommerreifen unterwegs? Bei einem Unfall sind Konsequenzen beim Versicherungsschutz nicht auszuschließen, insbesondere wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den Versicherungsnehmer, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden dann nicht komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.
Fazit: Sommerreifen und winterliche Straßenverhältnisse passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Höchstgeschwindigkeit
Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos. Grund: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen, fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse (das tragende Gerüst des Reifens). Der Reifen kann platzen.

Beim Räderwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.
Und noch etwas ist wichtig, die Profiltiefe der Winterreifen. Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit aber 4 Millimeter.

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit über zwölf Millionen Kunden ist die HUK-COBURG der große Versicherer für private Haushalte mit traditionell preisgünstigen Angeboten von der Kfz-Versicherung über Haftpflicht-, Unfall-, Sach- und Rechtsschutzversicherung bis hin zur privaten Kranken-, der Lebens- sowie der privaten Rentenversicherung. Mit Beitragseinnahmen 2020 von über 8 Milliarden Euro zählt sie zu den zehn größten deutschen Versicherungsgruppen. Traditioneller Schwerpunkt ist die Kfz-Versicherung: Mit rund 13 Millionen versicherten Fahrzeugen ist sie der größte deutsche Autoversicherer. In der Hausrat- sowie in der Privathaftpflichtversicherung gehört sie zu den größten Anbietern am Markt. Die HUK-COBURG mit Sitz in Coburg beschäftigte Ende 2020 insgesamt über 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt
HUK-COBURG Unternehmenskommunikation
Karin Benning
Bahnhofsplatz –
96444 Coburg
09561-96-22604
karin.benning@huk-coburg.de
www.huk.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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