Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Winterdienst ist steuerlich absetzbar

Winterdienst ist steuerlich absetzbar

Nicht jedem ist es möglich, den Schnee rechtzeitig vom angrenzenden Bürgersteig zu räumen (Bildquelle: rh2010/stock.adobe.com)

Dieser Dezember hatte es wettertechnisch in sich. Er brachte bereits für ein paar Tage eine wunderschöne weiße Winterlandschaft und hinterher mancherorts starkes Glatteis auf den gefrorenen Böden. Manche Wege werden vom kommunalen Winterdienst begehbar gemacht, d.h. geräumt und gestreut. Für Gehwege, die an ein privates Grundstück angrenzen, sind jedoch die Eigentümer verantwortlich. Nicht selten wälzen diese die Bürde des Schneeräumens und Streuens gegen Glätte auf ihre Mieter ab. Doch auch Mieter können einen Steuervorteil beantragen.

Solange Mieter oder Eigentümer rüstig genug zum Schnee schippen sind, werden sie es in den meisten Fällen selbst übernehmen. Aber was, wenn man zwar könnte, aber zum gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt, der je nach Gemeinde variiert, nicht zu Hause ist? Auch betriebliche Wechselschichtmodelle verhindern z.B. wochenweise, dass man morgens und abends für diese Tätigkeit zur Verfügung steht. Oder was, wenn der Chef den Mitarbeiter für ein paar Tage auf Dienstreise schickt? Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder man findet einen netten Nachbarn, der vorübergehend diese Tätigkeit kostenlos übernimmt oder es muss ein bezahlter Dienstleister für den Winterdienst her.

Hausmeisterservice gilt als haushaltsnahe Dienstleistung

„Wird der Auftrag an einen Hausmeisterdienst übergeben, so lassen sich die Kosten von der Steuer absetzen“, erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn das Räumen und Streuen des angrenzenden Gehwegs gehört steuerlich betrachtet zum eigenen Haushalt. Somit dürfen die Kosten für den Winterdienst in der Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung eingetragen werden. Mit 20 Prozent der Aufwendungen und maximal 4.000 Euro kann auf diese Art und Weise die individuelle Steuerlast direkt abgesenkt werden. Berücksichtigt werden allerdings nur die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Materialkosten für Streusplitt oder Salz müssen selbst getragen werden.

Damit das Finanzamt diese Kosten anerkennt, ist ein Rechnungsbeleg mit Aufschlüsselung der einzelnen Posten und gesondertem Ausweis der Arbeitskosten notwendig. Weiterhin muss der Winterdienst per Überweisung beglichen werden. Wer bar zahlt, geht beim Fiskus leer aus. Mieter, die selbst keinen Winterdienst beauftragt haben, aber diesen Posten in der Nebenkostenabrechnung vorfinden, können sich selbigen für die Steuererklärung zunutze machen und absetzen.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
info@lohi.de
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
www.lohi.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert