Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH stärkt Rechte der Verbraucher

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH stärkt Rechte der Verbraucher

Widerspruch von Lebensversicherungen: BGH stärkt Rechte der Verbraucher

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
Lebensversicherungen können widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Dies hat der BGH erneut bekräftigt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch wenn eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekündigt wurde und das Versicherungsunternehmen den Rückkaufswert bereits ausgezahlt hat, steht das einem Widerspruch der Police nicht entgegen. Mit Urteil vom 11. Mai 2016 hat der Bundesgerichtshof erneut die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen gestärkt. Wurde der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, ist die Rückabwicklung der Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html) auch Jahre, nachdem die Police abgeschlossen wurde, noch möglich (Az.: IV ZR 229/14).

In dem konkreten Fall hatte eine Versicherungsnehmerin eine 1998 abgeschlossene fondsgebundene Rentenversicherung im Juli 2009 gekündigt. Der Versicherer zahlte daraufhin den Rückkaufswert aus. Etwa ein Jahr später erklärte die Verbraucherin den Widerspruch und klagte auf Rückzahlung aller geleisteten Beiträge nebst Zinsen. Nachdem sie vor dem Landgericht Aachen und Oberlandesgericht Köln gescheitert war, klagte die Frau weiter bis zum BGH. Hier hatte sie in weiten Teilen Erfolg.

Anders als das OLG erkannten die Karlsruher Richter, dass der Widerspruch wirksam erfolgt sei. Dem Versicherungsvertrag sei keine Widerspruchsbelehrung beigefügt gewesen. Die Klausel, dass das Widerspruchsrecht dann ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie erlischt, sei nicht wirksam, da sie gegen europäisches Recht verstoße. Dies hatte der BGH bei sog. Lebens- und Rentenversicherungen nach dem Policenmodell bereits im Mai 2014 entschieden (IV ZR 76/11). Daher bestehe das Widerspruchsrecht fort, wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Widerspruchsmöglichleiten erfolgt sei und / oder der Versicherungsnehmer die Verbraucherinformation oder die Versicherungsbedingungen nicht erhalten habe. Diesem Widerspruchsrecht stehe auch die Kündigung des Vertrags oder die vollständige Leistungserbringung beider Vertragspartner nicht entgegen.

Für Verbraucher, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung nach dem Policenmodell abgeschlossen haben, bestehen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH gute Chancen einen Widerspruch durchzusetzen und die Versicherung rückabzuwickeln. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Verbraucher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 13 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert