Neuigkeiten Timeline

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Neue Hürden für Windkraft im Heckberger Wald

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

Pressemeldung – Fluorid unter Beschuss: Experten warnen vor Fehlinformation

Allgemein
September 1, 2026

Die Q4-Uhr tickt: Wie E-Commerce-Brands mit ganzheitlichem Performance Marketing das vierte Quartal erobern

Bildung, Karriere, Schulungen
September 1, 2026

Zwölf neue Auszubildende starten bei BURKHARDT 2026

Essen, Trinken
September 1, 2026

Kartoffelernte in Deutschland: Regionale Vermarktung braucht passende Verpackungen

Essen, Trinken
September 1, 2026

Wolff Weine ist 2026 Weinpartner von Hamburgs Sterne by OPEN MOUTH.

Umwelt, Energie
September 1, 2026

Rheingas wird Namenssponsor der Elephants Grevenbroich

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 1, 2026

Tag des Goldes 2026: GOLD.DE lädt zur zweiten Auflage des Aktionstags

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Engagement für die IT-Fachkräfte von morgen

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

SAGA entwickelt sich vom Scan-Spezialisten zum Anbieter für Agentic Operations

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

Evy Solutions zeigt sich auf zwei Leitveranstaltungen der öffentlichen Verwaltung

Maschinenbau
September 1, 2026

Aus Cyberbond wird Vibra-TITE: Kennzeichnungsfreie Schraubensicherung mit bewährter Leistung

IT, NewMedia, Software
September 1, 2026

becos startet Webinarreihe zur modernen Produktionsplanung

Medizin, Gesundheit, Wellness
September 1, 2026

„Zuhause im Wandel“: Mitmach-Projekt zu Klimaanpassung sucht Teilnehmende

Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden

Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden

Widerrufsjoker kann auch bei Lebensversicherungen gezogen werden

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html
Ebenso wie Darlehen können auch Lebensversicherungen und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Rückabwicklung einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html) ist auch Jahre nach Abschluss der Police grundsätzlich dann noch möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Dann wurde die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und es gilt das sog. „ewige Widerrufsrecht“. Der vor allem in Sachen Darlehenswiderruf bekannte Widerrufsjoker kann dann gezogen werden. Diese Möglichkeit zum Widerspruch von Lebens- oder Rentenversicherungen hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai 2014 eröffnet (Az.: IV ZR 76/11). Betroffen von diesem Urteil waren in erster Linie Verträge, die zwischen 1994 und 2007 nach dem sog. Policenmodell abgeschlossen wurden.

Allerdings erweiterte der BGH seine Rechtsprechung auch auf Policen, die nach dem Antragsmodell geschlossen wurden. Auch hier ist der Widerruf möglich, wenn eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung durch den Versicherer vorliegt.

Der Widerspruch einer Lebensversicherung ist für den Versicherungsnehmer deutlich lukrativer als die Kündigung der Police. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf erhält der Verbraucher seine geleisteten Prämien zzgl. Zinsen fast vollständig zurück. Nach weiteren Urteilen des BGH im vergangenen Jahr darf der Versicherer nur die abgeführte Kapitalertragssteuer und den Solidaritätszuschlag sowie eine gewisse Summe für den gewährten Versicherungsschutz von den geleisteten Prämien abziehen. Die Abschuss- und Verwaltungskosten dürfen nach dem Widerruf hingegen nicht zu Lasten des Verbrauchers gehen. Das Risiko für diese Kosten trage allein der Versicherer, entschieden die Karlsruher Richter.

Der Widerruf einer Lebensversicherung ist auch für Verbraucher interessant, die ihre Police bereits gekündigt haben. Denn nach einem Urteil des OLG Hamm stehe auch eine Kündigung einem späteren Widerspruch nicht entgegen.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH haben Verbraucher gute Chancen, einen Widerspruch durchzusetzen und die Versicherung rückabzuwickeln. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Verbraucher an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/rueckabwicklung-von-lebensversicherungen-und-rentenversicherungen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert