Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Werkzeug aus dem Baumarkt leihen

Was Heimwerker bei Ausleih-Verträgen beachten sollten

Werkzeug aus dem Baumarkt leihen

D.A.S. Rechtsschutzversicherung – Werkzeug aus dem Baumarkt leihen

Ob für die Gartenarbeit, den Innenausbau, Renovierungen oder Reinigung: Manche Werkzeuge, Maschinen oder Geräte brauchen passionierte Heimwerker nur selten. Statt die teuren Maschinen zu kaufen, können diese in vielen Heimwerker- oder Baumärkten und bei speziellen Verleihfirmen auch ausgeliehen werden. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt Tipps, worauf Hobbybastler bei Vermietern von Werkzeug achten sollten.

Im eigenen Garten einen kleinen Teich anlegen oder das Parkett in der Wohnung abschleifen? Warum nicht, schließlich legen rund 80 Prozent der Deutschen zu Hause gern selbst Hand an – so eine im Auftrag von ERGO durchgeführte repräsentative Umfrage von Ipsos*. Doch manche Bauarbeiten rund um Haus oder Wohnung sind nur einmal oder sehr selten nötig. Danach beanspruchen die oft teuer erstandenen Maschinen jedoch viel Platz zur Aufbewahrung. Gerade bei Großgeräten wie einem Dampfstrahler, Minibagger oder einer Parkettschleifmaschine ziehen deshalb viele Heimwerker ein geliehenes Gerät einem Gekauften vor. „Doch rund um den Maschinenverleih gibt es einiges zu beachten“, weiß Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Ausleihvertrag: Genau hinsehen lohnt sich!
Ob Baumarkt, Heimwerkermarkt oder spezialisierte Verleihfirma: Das Angebot an Werkzeug- Vermietern ist groß. „Verbraucher sollten das jeweilige Verleihsortiment und die Preise genau vergleichen“, rät die D.A.S. Expertin und ergänzt: „Ist beispielsweise das Werkzeugzubehör wie Aufsätze oder Sägeblätter im Mietpreis enthalten? Denn oft wird dieses zusätzlich berechnet.“ Und: Wird das Gerät auch vollständig mit allem Zubehör übergeben? Fehlen bei der Rückgabe Zubehörteile, müssen Verbraucher dafür aufkommen. Hinweise dazu finden Heimwerker in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder dem jeweiligen Mietvertrag des Verleihers. Wichtig dabei: Der Heimwerker muss in jedem Fall vor Vertragsabschluss auf die AGB hingewiesen und diese müssen ihm gut lesbar zur Verfügung gestellt werden. Doch Vorsicht: Bevor Hobbyhandwerker einen Mietvertrag unterschreiben, empfiehlt es sich, ihn genau durchzulesen! Denn in der Regel muss eine Kaution für das Werkzeug oder die Maschine hinterlegt werden. Bei verspäteter Rückgabe drohen hohe Kosten, verbunden mit Schadenersatzforderungen für den Nutzungsausfall. Umgekehrt gilt auch: Wurde eine feste Mietzeit vereinbart, lohnt es sich zu überprüfen, ob das ausgeliehene Gerät auch vorzeitig zurückgegeben werden kann, ohne dass der Preis über die volle Leihdauer bezahlt werden muss. Ebenso lohnt sich ein Blick auf die Stornogebühren: Wer das Gerät zur ausgemachten Zeit doch nicht benötigt, muss unter Umständen mit hohen Kosten rechnen.

Nichts geht ohne Einweisung
Selbst für passionierte Heimwerker kann die Durchführung komplexer Handwerksarbeiten eine Herausforderung darstellen. Für die Bedienung vieler Spezialgeräte ist neben handwerklichem Geschick auch fachliches Know-how erforderlich: Wer zum Beispiel eine Parkettschleifmaschine falsch einsetzt, kann sich auch mit dem besten Gerät seinen Fußboden ruinieren. „Umso wichtiger ist es, vom Verleiher eine ausführliche Einweisung zu erhalten“, rät Anne Kronzucker. Am besten erkundigen sich Heimwerker auch gleich nach passender Sicherheitsausrüstung. Denn eventuell erforderliche Schutzkleidung wird oft nicht automatisch mitverliehen, wie zum Beispiel Stahlkappenschuhe bei Arbeiten mit einem geliehenen Presslufthammer. Und: Eine ausführliche Bedienungsanleitung gehört in jedem Fall zum geliehenen Gerät dazu!

Gerät kaputt – was nun?
Schon bei der Einweisung sollten Hobbywerker den Zustand der ausgeliehenen Geräte überprüfen und bei offensichtlichen Mängeln, wie extremen Lackschäden oder Beulen, darauf bestehen, dass die vorhandenen Schäden im Mietvertrag aufgenommen werden. So können sie später dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Doch was tun, wenn der Mörtelmixer oder die Poliermaschine während der Arbeit plötzlich den Geist aufgibt? „In diesem Fall sollten Heimwerker einen Zeugen hinzuziehen“, so der Hinweis der D.A.S. Rechtsexpertin und ergänzt: „So kann besser geklärt werden, ob es sich um einen Bedienungsfehler gehandelt hat oder ob das Gerät möglicherweise einen Defekt hatte.“ Wichtig: Dem Verleiher muss der Schaden sofort und nicht erst bei Rückgabe des Gerätes gemeldet werden! Sonst besteht die Gefahr, dass dieser den Mangel nicht anerkennt. Für vom Kunden beschädigte Geräte kann der Verleiher Schadenersatz verlangen.
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
*Quelle: Ipsos i:Omnibus™
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 4.654

Wussten Sie, dass…? Die D.A.S. Expertin Anne Kronzucker klärt auf!
Im Baumarkt: Leihen statt kaufen?

– Hobbyhandwerker sollten die AGB und den jeweiligen Mietvertrag des Werkzeug-Verleihers genau durchlesen.

– Vor Vertragsunterzeichnung unbedingt prüfen: die Konditionen für verspätete und verfrühte Rückgabe sowie die Stornokosten!

– Der Entleiher muss in jedem Fall eine ausführliche Einweisung und eine Bedienungsanleitung für das geliehene Gerät erhalten!

– Geht ein Gerät kaputt, besser einen Zeugen hinzuziehen. Und: Der Schaden muss dem Verleiher unverzüglich gemeldet werden!
Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 652

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.

Das Bildmaterial steht unter http://www.hartzpics.de/DAS/Heimwerken/Bild1.jpg zur Verfügung.

Bitte geben Sie bei Veröffentlichung des bereitgestellten Bildmaterials die „D.A.S. Rechtsschutzversicherung“ als Quelle an – vielen Dank!

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

Kontakt
D.A.S. Rechtsschutzversicherung
Anne Kronzucker
Thomas-Dehler-Str. 2
81737 München
089 6275-1613
das@hartzkom.de
http://www.das.de

Pressekontakt:
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
089 9984610
das@hartzkom.de
http://www.hartzkom.de

(Visited 28 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert