Viele Ehepaare glauben, dass Eigentum oder Mietvertrag darüber entscheiden, wer nach der Trennung bleiben darf. Das Gesetz sieht das anders – und das überrascht viele Betroffene.
Muss bei der Trennung ein Ehepartner ausziehen? Diese Frage beschäftigt viele Paare in der Trennungsphase und führt häufig zu Missverständnissen. Die Antwort des Familienrechts ist klar: Grundsätzlich hat kein Ehepartner das Recht, den anderen einfach aus der gemeinsamen Wohnung zu werfen – unabhängig davon, wer Eigentümer oder alleiniger Mieter ist.
Das regelt § 1361b BGB: Beide Ehepartner haben während des Trennungsjahres das gleiche Recht auf Nutzung der Ehewohnung. Selbst wer Alleineigentümer ist, darf seinen Ex-Partner nicht vor die Tür setzen. Kommt keine freiwillige Einigung zustande, muss im Zweifel derjenige ausziehen, der das möchte – auch wenn ihm die Wohnung gehört.
Eine Ausnahme besteht bei sogenannten Härtefällen: Liegt häusliche Gewalt vor oder ist das Kindeswohl gefährdet, kann ein Ehepartner beim Familiengericht beantragen, die Wohnung vorläufig zur alleinigen Nutzung zugewiesen zu bekommen. Auch wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, spricht die Rechtspraxis in der Regel dafür, dass der betreuende Elternteil in der gewohnten Umgebung bleibt.
Wichtig zu wissen: Wer freiwillig auszieht, verliert nicht automatisch seine Rechte an der Wohnung. Er oder sie sollte jedoch innerhalb von sechs Monaten schriftlich erklären, ob eine Rückkehr beabsichtigt ist – sonst kann dies als stillschweigende Überlassung gewertet werden. Nach Ablauf des Trennungsjahres und mit Einreichung des Scheidungsantrags gelten dann die Regelungen des § 1568a BGB, nach denen eine dauerhafte Zuweisung der Wohnung möglich wird.
Eine einvernehmliche Regelung ist in jedem Fall die beste Lösung – rechtlich, emotional und finanziell. Wer sich unsicher ist, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, kann sich auf der Seite ihre-scheidung.info (https://www.ihre-scheidung.info) umfassend und verständlich informieren. Wir begleiten Betroffene durch alle Phasen der Trennung und Scheidung – schnell, diskret und online.
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