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Wenn einer eine Reise tut… Was bei Buchungen und Verspätungen in den Herbstferien zu beachten ist

Wenn einer eine Reise tut... Was bei Buchungen und Verspätungen in den Herbstferien zu beachten ist

Wichtige Tipps und Hinweise
In den ersten Bundesländern starten die Herbstferien – und allen ist das Chaos an Flughäfen und Bahnhöfen noch zu gut in Erinnerung. Deshalb hier die wichtigsten Tipps, wie man sich bei Mängeln, Verspätungen und ähnlichem verhalten sollte.

Buchungen bei Online-Plattformen
Viele buchen ihr Ferienhaus an der Küste im Internet. Zu häufig stimmt die Wirklichkeit nicht mit der malerischen Beschreibung überein. Volker Henn-Anschütz, Reiserechts-Experte und Seniorpartner bei Schumacher und Partner (https://schumacherundpartner.de/), rät: „Ganz wichtig: Machen Sie Screenshots von den Online-Beschreibungen! Denn Websites lassen sich schnell ändern – und dann gibt es gar keinen Beweis für die Mängel.“ Dazu kommt, dass besonders bei professionellen Anbietern häufig die zustellungsfähige Adresse fehlt. Dann ist es später schwierig, Forderungen durchzusetzen, weil man Fristsetzungen oder Einschreiben nicht an eine richtige Anschrift schicken kann.

Verspätungen in der Luft und auf der Schiene
Um Ansprüche bei Flugverspätungen oder -ausfällen durchsetzen zu können, sollten die Reisenden mindestens drei Stunden vorher am Flughafen sein. Beweis für die Ankunftszeit, wie zum Beispiel Fotos vom Flughafen oder Abflugtafeln mit Zeitstempel oder ein Parkticket, sind hierbei hilfreich. Die Fluggastverordnung regelt die Höhe der Entschädigungen: bei mehr als drei Stunden sind es für Kurzstrecken (bis 1.500 km) 250 Euro, bei Mittelstrecken (bis 3.500 km) 400 Euro und bei Langstrecken 600 Euro.
Ähnlich ist es auch bei Bahnfahrten: Bei Verspätungen um mehr als eine Stunde werden 25 Prozent des (Einzel-)Fahrpreises erstattet, bei mehr als zwei Stunden sogar 50 Prozent. Bei mehr als 60 Minuten Verspätung müssen kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen im angemessenen Rahmen angeboten werden. In bestimmten Fällen (z. B. nachts) haben Reisende Anspruch auf kostenlose Hotelunterkunft oder Ersatzbeförderung wie per Taxi.
Die Ansprüche sind an die Luftfahrtgesellschaft oder das Eisenbahnunternehmen beziehungsweise die genannten Schlichtungsstellen zu richten.

Gepäckverlust oder Mängel im Hotel
Geht auf dem Hinflug der Koffer verloren, haben Reisende je nach Fall Anspruch auf Fluggastentschädigungen und Flugpreisminderungen. Um diese zu erhalten, rät Volker Henn-Anschütz:
1. Direkt und vor Verlassen des Flughafens am Lost & Found Schalter melden;
2. dort einen sogenannten „PI-Report“ ausfüllen;
3. beim Kauf von Ersatzkleidung sämtliche Belege sammeln;
4. Ausschlussfristen beachten: bei Beschädigungen 7 Tage, bei Gepäckverspätungen 21 Tage.

Um mögliche Ansprüche für einen mangelhaften Hotel-Aufenthalt durchsetzen zu können, sollten Reisende:
1. Mängel bildlich dokumentieren (Beweise sichern);
2. Sofortige Behebung des Mangels verlangen, am besten schriftlich;
3. die Daten von Zeugen aufnehmen.

Legal Tech wichtig bei sogenannten Bagatellfällen
Die Reiserechts-Experten von Schumacher & Partner setzen bei solchen Fällen auf Legal Tech. Denn durch die (teil-)automatisierten Prozesse kommen Reisende selbst in sogenannten „Bagatellfällen“ zu ihrem Recht, ohne dass hohe Anwaltskosten entstehen. Damit erhalten sie direkt eine Einschätzung auf die Erfolgsaussichten ihres Falls. Zusätzlich haben sie (oder ihre Rechtsschutzversicherung) während der Abwicklung einfachen Zugriff auf den Status ihres Falls und die Fristen. Speziell für Reisende ohne Rechtsschutzversicherungen bietet die Plattform StressimUrlaub, mit der die Kanzlei Schumacher & Partner für solche Fälle eng kooperiert, eine Lösung.

Schumacher & Partner ist eine national und international operierende Rechtsanwaltskanzlei mit sieben Standorten im gesamten Bundesgebiet und Kooperationspartnern im In- und Ausland. Hauptsitz der Sozietät ist Düsseldorf. Aktuell arbeiten 120 Personen bei Schumacher & Partner. Neben der juristischen Beratung steht immer die wirtschaftlich sinnvolle Lösung im Vordergrund. Schumacher & Partner berät Personen und Unternehmen in allen relevanten Rechtsgebieten deutschlandweit.

Firmenkontakt
Schumacher & Partner Düsseldorf PartG mbB
Martina Otto
Speditionstraße 15
40221 Düsseldorf
+49 (0) 211 863224 0
m.otto@schumacherundpartner.de

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