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„Wenn doch einmal ein Missgeschick passiert“ – ERGO Expertengespräch

Wer zahlt den Schaden?

Haftpflichtversicherungen schützten vor finanziellen Folgen von Missgeschicken

Ein Unglück kann jedem passieren – Versicherungsexperten raten Verbrauchern daher, sich mit einer Privat-Haftpflichtversicherung vor den finanziellen Folgen zu schützen. Dennoch verzichten nach wie vor viele auf eine entsprechende Absicherung ihrer Alltagsrisiken. Warum eine „Versicherungsmüdigkeit“ gerade bei diesem Versicherungsschutz gefährlich sein kann, erläutert Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO.

Die Zahlen sind hinreichend bekannt: Drei von zehn Haushalten besitzen keine Privat- Haftpflichtversicherung. Viele blenden die damit verbundenen Risiken einfach aus, nach dem Motto: Das Geld kann ich mir sparen, denn ich passe auf, dann passiert nichts. Ist das realistisch?

Ein Missgeschick kann immer und überall passieren. Dabei mag ein kleineres Unglück finanziell vielleicht noch zu verkraften sein, wie beispielsweise ein umgekipptes Rotweinglas auf dem neuen Berberteppich von Freunden. Anders aber sieht es aus, wenn Sie unachtsam auf den Fahrradweg treten, dabei mit einem Radfahrer zusammenstoßen und dieser bei einem Sturz eine schwere Kopfverletzung erleidet: Bei Personenschäden kommen schnell hohe Summen zusammen, die die eigene Existenz gefährden können. Denn nach dem Gesetz haftet jeder mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen unbegrenzt – ein Leben lang. Und zu derart verhängnisvollen Unglücksfällen kommt es gar nicht so selten: Knapp 4 Prozent der Unfälle mit Personenschäden geschehen aufgrund eines Fehlverhaltens von Fußgängern. Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn man einem anderen versehentlich einen Schaden zufügt.

Übernimmt meine eigene Privat-Haftpflichtversicherung auch die Kosten, wenn jemand anderes mir einen Schaden zufügt?

Ja, vorausgesetzt, Sie haben bei Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung die sogenannte Forderungsausfalldeckung mit eingeschlossen. Diese springt ein, wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird, für den der Verursacher nicht aufkommen kann – weil er entweder über keinen Versicherungsschutz oder nicht über entsprechende finanzielle Mittel verfügt. In eine solche Situation kann jeder kommen: Stellen Sie sich vor, Sie werden beim Spaziergang von einem freilaufenden Hund gebissen, mit langwierigen Behandlungen und Arbeitsausfall als Folgen. Besitzt der Hundehalter keine Hundehalter-Haftpflichtversicherung, würden Sie auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, wenn der Verursacher nicht in der Lage ist zu zahlen. Haben Sie aber eine Privat-Haftpflichtversicherung mit einer zusätzlichen Forderungsausfalldeckung, dann zahlt Ihre Versicherung auch für den selbst erlittenen Schaden. Dies allerdings erst, wenn Sie gegen den Verursacher einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben. Sind Vollstreckungsversuche erfolglos, erhalten Sie die Entschädigung (also Ihren Forderungsausfall) aus Ihrer eigenen Privat-Haftpflichtversicherung.

In dem Beispiel kam gerade die Haftpflichtversicherung für Tierhalter zur Sprache. Was für verschiedene Versicherungsvarianten für den Haftpflichtschutz gibt es denn noch?

Die klassische Privat-Haftpflichtversicherung reguliert die häufigsten Schäden, die im Alltag auftreten, also zum Beispiel beim Sport und in der Freizeit, aber auch in einer Mietwohnung. Versichert sind aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer, sondern auch Ihr Partner und Ihre Kinder. Neben diesem „klassischen“ Haftpflichtschutz existieren noch eine Reihe anderer Haftpflichtversicherungen: für Tierhalter, für Haus- und Grundbesitzer, für Bauherren und natürlich die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Außerdem gibt es noch weitere Varianten wie beispielsweise die Wassersportboot- und die Jagd-Haftpflichtversicherung.
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