Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
Oktober 15, 2026

auvisio Clip-On-Ohrhörer & KI-Echtzeitübersetzer, App

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 15, 2026

Wachstum, Erfolg, Erfüllung: Was zählt wirklich?

Kunst, Kultur
Oktober 14, 2026

Jazz-Band-Workshops in Berlin: Jazz-Musiker suchen Mitspieler

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 14, 2026

InfectoPharm erweitert massiv die Logistik am Standort Heppenheim

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 14, 2026

Ärzteregistrat.de zu Anwaltskanzlei Hofauer: Vorsicht vor Anschreiben von aerzteregistrat.de

IT, NewMedia, Software
Oktober 14, 2026

NIS2: Viele Mittelständler haben ihre Betroffenheit noch nicht auf dem Schirm

IT, NewMedia, Software
Oktober 14, 2026

2027 Revenera Monetization Monitor: Neue Umfrage stellt bisherige Annahmen bezüglich Monetarisierung von KI-Anwendungen in Frage

Bildung, Karriere, Schulungen
Oktober 14, 2026

Warum arbeiten die meisten in einem Job, der sie nicht glücklich macht?

Politik, Recht, Gesellschaft
Oktober 14, 2026

Vom Vatikan auf Twitch: Erzbischof Gänswein stellt sich live den Fragen der jungen Generation

IT, NewMedia, Software
Oktober 14, 2026

Reply stellt „Symbiosis“ vor: KI-gestütztes Operating Model für schnellere und fundiertere Geschäftsentscheidungen

IT, NewMedia, Software
Oktober 14, 2026

Innovation Geeks bringt Ideen erfolgreich in den Markt

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 14, 2026

Kostenlose Bestattungsvorsorge bei Bestattungen Thies

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Oktober 14, 2026

Inneren und äußeren Kritikern cool begegnen

Handel, Dienstleistungen
Oktober 14, 2026

Vebego digitalisiert Recruiting im Facility Management

Wenn Ärzte sich in Schweigen hüllen…

ARAG Experten informieren über Auskunftspflicht und Datenschutz im Krankenhaus

Wir werden immer sensibler, wenn es um den Umgang mit unseren Daten geht – und das ist gut so. Allerdings ist die Umsetzung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen in Alltag und Beruf manchmal schwierig. Dies gilt zum Beispiel für Ärzte und Pflegepersonal in Krankenhäusern. Angehörige erbitten Auskunft über den Gesundheitszustand von Patienten. Doch was dürfen Mediziner und Pfleger wem mitteilen? Müssen sich Angehörige immer ausweisen? ARAG Experten geben Auskunft.

Schweigepflicht: Auskunft nur mit Zustimmung des Patienten
Ein naher Freund oder Verwandter ist als Notfall in eine Klinik eingeliefert worden. Ganz natürlich wollen Sie in so einem Fall sofort wissen, wie es dem Patienten geht. Wenn Sie vor Ort sind, ist das ganz einfach: Sie fragen einen Arzt oder eine Ärztin und bekommen prompt sachkundige Auskunft über den Gesundheitszustand des Patienten? Nein, so einfach ist es eben nicht! Sowohl aus den Berufsordnungen der Landesärztekammern, als auch aus dem Strafgesetzbuch (StGB, Paragraf 203) geht hervor, dass Ärzte einer Schweigepflicht unterliegen. Verstoßen sie dagegen, droht ihnen im schlimmsten Fall ein Jahr Haft.

Ärzte dürfen demnach nur dann über den Gesundheitszustand eines Patienten Auskunft erteilen, wenn der Patient sie entweder ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden hat oder man nach Sachlage mit einiger Sicherheit mutmaßen kann, dass der Patient dies beabsichtigte. Problematisch wird es, wenn keine Patientenverfügung vorliegt, der Patient keine Erklärung zur Schweigepflichtentbindung abgegeben hat, und nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Dabei ist es zumindest aus rechtlicher Sicht unerheblich, wie nah der Patient Ihnen steht oder mit Ihnen verwandt ist. ARAG Experten raten daher dringend, beizeiten eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu hinterlegen. Wer eine Patientenverfügung abgibt, kann darüber hinaus festlegen, wer im Ernstfall Entscheidungen treffen darf.

Telefonische Auskunft
Fernmündlich dürfen Ärzte Auskünfte über Patienten nur an Personen ausgeben, die dazu autorisiert sind. Auch das Pflegepersonal ist in diesem Zusammenhang in der Regel angewiesen, die Fragen der besorgten Anrufer nur zu beantworten, wenn sie den Anrufer an seiner Stimme erkennen und sicher sind, dass es sich um die angegebene Person handelt. Selbst einfachste Fragen über den Aufenthalt in der Einrichtung oder die harmlose Frage nach dem Wohlbefinden des Patienten dürfen ansonsten nicht beantwortet werden. Klingt streng, ist aber aus rechtlicher Sicht notwendig.

Grenzfälle
Bei der Einhaltung der Schweigepflicht gibt es Grenzfälle, in denen der Arzt selbst entscheiden muss, ob er seine Schweigepflicht bricht. Aus strafrechtlicher Sicht kann es sich dann um einen Fall des sogenannten rechtfertigenden Notstandes handeln. Stellt sich bei einer Untersuchung beispielsweise heraus, dass sich sein Patient mit einer sexuell übertragbaren Krankheit angesteckt hat, kann er seinen Patienten zwar ermahnen, dem Partner davon zu erzählen. Aber er kann es auch selbst übernehmen, den Partner seines Patienten über die Krankheit zu informieren. Stellt er bei einem anderen Patienten beispielsweise fest, dass dieser aufgrund einer Epilepsieerkrankung nicht mehr als Busfahrer arbeiten kann, muss er abwägen: Kann er seinen Patienten überzeugen, sich fahruntauglich zu melden? Oder informiert er zunächst die Familie des Patienten, damit sie ihn überzeugt, das Busfahren einzustellen? Oder hat er den Eindruck, dass gutes Zureden nicht hilft und er den Arbeitgeber informieren muss?

Informationsaustausch nur im Behandlungsteam
Medizinisches Personal und Ärzte dürfen sich nur über den Gesundheitszustand eines Patienten austauschen, wenn alle Beteiligten zum unmittelbaren Behandlungsteam gehören. Auch ein Informationsaustausch ohne Behandlungsbezug stellt nämlich ein datenschutzrechtliches Problem dar.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

(Visited 49 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert