Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Welche Fehler sind in der Praxis bei der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie möglich?

Welche Fehler sind in der Praxis bei der steuerfreien Inflationsausgleichsprämie möglich?

(Bildquelle: iStock-1397952167)

Am 25.Oktober 2022 wurde im Bundesanzeiger das Gesetz zur Inflationsausgleichsprämie veröffentlicht. Rückwirkend zum 01.Oktober 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitsnehmern eine Inflationsausgleichsprämie, bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro steuer- und beitragsfrei gewähren. Diese echte Steuerbefreiung ist jedoch an einigen Voraussetzungen gebunden, welche zu teuren Fallen bei künftigen Prüfungen durch das Finanzamt und Sozialversicherungsträgern werden.

Schauen wir einmal in das neue Gesetz zur Steuerfreiheit

Im § 3 Nr. 11c EStG steht zur Steuerfreiheit … „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000,00 Euro“.

Was bedeutet das in der Praxis

-Erst Zahlungen ab dem 26.10.2022 (rückwirkend zum 01.10.2022) sind steuerfrei und beitragsfrei.

-Da die Steuerfreiheit jahresübergreifend ist, kann die Leistung in einer Summe oder in Teilzahlungen erfolgen.

-Nur Leistungen zusätzlich zum Arbeitslohn gelten als Inflationsausgleichsprämie. Ein Entgeltverzicht oder Gehaltsumwandlung schließt eine Steuerfreiheit aus.

Von einer Zusatzleistung ist auszugehen, wenn aufgrund einer arbeits-oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage (Einzelvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Gesetz) ein Anspruch besteht und diese freiwillig ist. Ob die Aufnahme einer Freiwilligkeitserklärung ausreicht sollte im Einzelfall geprüft werden. Es sollten in jedem Fall schriftliche Begründungen im Lohnkonto abgelegt werden.

Was ist bei mehreren Dienstverhältnissen?

Die Steuerfreiheit bezieht sich auf den jeweiligen Arbeitgeber und ist vergleichbar mit der Corona Prämie. Das bedeutet, dass die Inflationsprämie auch für mehrere Arbeitsverhältnisse gilt, unabhängig davon ob diese gleichzeitig (Haupt- Nebenjob) bestehen oder sich durch Arbeitgeberwechsel ergeben. Auch bei sozialversicherungsfreien Gesellschaftern- Geschäftsführern und pauschal- besteuerten kurzfristigen oder geringfügig entlohnten Mitarbeitern gilt die Steuerfreiheit.

Bei Gesellschafter-Geschäftsführer muss für die Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie ein überzeugender betrieblicher Grund vorliegen. Eine Arbeitgeberleistung, welche zur Milderung der Inflation dient ist solch einer. Es muss darauf geachtet werden, dass die Höhe der Leistung im Verhältnis zu den Zahlungen an die anderen Arbeitsnehmer steht.

Neben der Finanzverwaltung werden mit Sicherheit die Prüfer im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sozialversicherungsprüfungen genau hinschauen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie erfüllt wurden.

Wir bieten individuelle, maßgeschneiderte und passgenaue Lösungen aus einer Hand für nationale und internationale Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, Unternehmer, Vereine, Stiftungen sowie Privatpersonen, in den Bereichen:

Wirtschaftsprüfung
Tax advice
Legal advice
Bankruptcy advice
Business advice

Firmenkontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Thomas Kuth
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-10
Thomas.Kuth@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

Pressekontakt
FRTG Steuerberatungsgesellschaft
Ralf Klein
Alfredstr. 157
45131 Essen
0201/822896-22
Ralf.Klein@FRTG-group.de
http://www.frtg-essen.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert