Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Welche Betriebskosten darf der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung umlegen?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen.

Viele Betriebskostenabrechnungen enthalten Positionen, die an sich überhaupt nicht auf den Mieter umlegbar sind. Doch wonach bestimmt sich eine Umlegbarkeit von Betriebskosten eigentlich?

Zuerst den Mietvertrag prüfen:

Der Vermieter kann wirksam nur die Betriebskosten umlegen, deren Umlage im Mietvertrag wirksam vereinbart ist. Zur Prüfung einer Betriebskostenabrechnung gehört daher unbedingt, dass sämtliche umgelegten Positionen anhand des Mietvertrages auf die Umlagefähigkeit überprüft werden. Es reicht allerdings, wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung und die danach umlegbaren Betriebskosten Bezug genommen wird. Dann können die dort aufgeführten Betriebskosten umgelegt werden.

Handelt es sich wirklich um Betriebskosten?

Kosten der Verwaltung und der Instandsetzung können in Wohnraummietverhältnissen nicht wirksam auf den Mieter umgelegt werden. Das gilt auch dann, wenn es entsprechende Vereinbarungen in dem jeweiligen Wohnraummietvertrag gibt. Solche Vereinbarungen sind unwirksam.

Viele Kostenpositionen enthalten auch Kosten der Verwaltung und der Instandsetzung:

In der Praxis stellt sich das Problem häufig nicht so offensichtlich. Viele Kostenpositionen enthalten verdeckte Kosten der Verwaltung und Instandsetzung.

In der Position Hausmeister sind häufig Verwaltungs- oder Instandsetzungskosten enthalten:

Die Position Hausmeister enthält häufig verdeckte Kosten der Verwaltung oder Instandsetzung. Wechselt der Hausmeister zum Beispiel im Rahmen seines Vertrages auch die Glühbirnen im Objekt, handelt es sich um Instandsetzungsaufgaben. Die Kosten, die hierfür entstehen, darf der Vermieter nicht auf den Mieter umlegen. Erledigt der Hausmeister diese Arbeiten im Rahmen der normalen Arbeitsleistung, sind entsprechende Anteile der Vergütung herauszurechnen. Der Vermieter kann in solchen Fällen also nicht sämtliche Hausmeisterkosten einfach auf den Mieter umlegen.

In der Kostenposition Fahrstuhl sind ebenfalls häufig Verwaltungs- oder Instandsetzungskosten enthalten:

Auch in der Position Fahrstuhlkosten verstecken sich häufig Verwaltungs- oder Instandsetzungskosten. Das liegt daran, dass die Vermieter oft so genannte Vollwartungsverträge abschließen. In diesen Verträgen sind auch kleinere Instandhaltungsarbeiten enthalten. Die Kosten hierfür (Personaleinsatz und Material) dürfen aber ebenfalls nicht umgelegt werden.

Pauschalabzüge sind nach der Rechtsprechung zulässig:

Da die Kosten in der Regel nur schwer herauszurechnen sind bilden, gestattet die Rechtsprechung dem Vermieter pauschale Abzüge. Diese Abzüge müssen allerdings auch vorgenommen werden. Mieter sollten daher immer in die entsprechenden Verträge schauen und überprüfen, ob sie dort Verwaltungskosten oder Instandsetzungskosten entdecken. Dann müssen in der Abrechnung von den Gesamtkosten auch Abzüge vorgenommen werden.

Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter von Wohnungen, Wohnungseigentum und Gewerberäumen bundesweit im Zusammenhang mit Ansprüchen wegen Betriebskostenabrechnungen.

13.1.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert