Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wollte im Rahmen des sogenannten Bürokratieabbaugesetzes die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter und -makler nach § 34c Abs. 2a Gewerbeordnung (GewO) ersatzlos streichen. Nach intensiven Beratungen im parlamentarischen Verfahren sowie deutlicher Kritik aus der Branche hat die Politik ihre Pläne nun zurückgezogen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. hält die Kurskorrektur für richtig und fordert, die Pflicht im Sinne von Rechtssicherheit, Qualität und Verbraucherschutzes auszuweiten.
„Dass die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter bestehen bleibt, ist ein klares Bekenntnis zu fachlichen Standards in einer Branche, die Vermögenswerte in Milliardenhöhe verantwortet und die Energiewende im Gebäudebestand maßgeblich mitgestaltet“, kommentiert BVI-Präsident Thomas Meier. „Eine Abschaffung wäre verbraucherpolitisch fahrlässig gewesen.“ Die Weiterbildungspflicht wurde 2018 schließlich aus gutem Grund eingeführt: Sie schafft einen flächendeckenden Mindeststandard an Qualitätssicherung, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz, indem sie Immobilienverwalter zu 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Kalenderjahren verpflichtet.
Nicht mehr oder weniger als der Mindeststandard
Diesen Mindeststandard beizubehalten, ist aus Sicht des BVI unerlässlich. „Sich knapp sieben Stunden pro Jahr weiterzubilden, ist nicht mehr und nicht weniger als die Grundvoraussetzung für eine solide Verwaltung“, betont Meier. Die gesetzliche Verankerung schaffe einen Anreiz, das Wissen in der Branche aktuell zu halten und auf dieser Basis für Eigentümergemeinschaften rechtssichere fundierte Entscheidungen zu treffen.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir beim BVI die Beibehaltung der Weiterbildungspflicht nicht nur, wir fordern, sie auszuweiten. Die Anforderungen an das Berufsbild sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften erfordert tiefes juristisches, technisches und betriebswirtschaftliches Wissen für ein stetig wachsendes Aufgabenspektrum, das von Sanierungsprojekten über Brandschutz bis zu Finanzierungsfragen reicht. Dabei geht es um immense Vermögenswerte, für die Verwalter treuhändisch zuständig sind.
BVI fordert mindestens 20 Stunden Weiterbildung pro Jahr
„Ein Arbeitstag Weiterbildung pro Jahr reicht nicht für Milliardenverantwortung“, sagt Meier, zumal als Nachweis auch betriebsinterne Schulungen angerechnet werden können. Um die Qualität, Rechtssicherheit und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung abzusichern, hält der BVI einen Pflichtumfang von mindestens 20 Stunden pro Jahr für angemessen.
Das häufig angebrachte Argument, freiwillige Weiterbildung reiche aus, überzeugt den Verband nicht. In vielen Regionen gebe es viel zu wenige qualifizierte Verwalter, sodass sich die Unternehmen nicht zwingend weiterbilden müssen, um beauftragt zu werden. Auch der Verweis auf die einmalige freiwillige Zertifizierung nach § 26a WEG greife zu kurz. Sie ist eine einmalige Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) und ersetze keine laufende Qualifikation.
„Umso wichtiger ist, dass die Weiterbildungspflicht erhalten bleibt und möglichst bald ausgebaut wird“, betont Meier. Als „Sicherheitsgurt der Branche“ hätte sie nie zur Diskussion stehen dürfen. Die Politik sollte daher auch erneut prüfen, einen eigenen Ausbildungsberuf sowie einen verbindlichen Sachkundenachweis für Immobilienverwalter einzuführen.
Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.
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