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Leibrenten-Check

Weiterbildung jetzt steuerbefreit

Weiterbildung jetzt steuerbefreit

Bildung muss nicht mehr rein im Interesse des Arbeitgebers liegen (Bildquelle: ake1150/stock.adobe.com)

Technische Entwicklungen schreiten in einem rasanten Tempo voran und die Corona-Krise beschleunigt die Ausbreitung der digitalen Kommunikation und digitaler Arbeitsprozesse zusätzlich. Um am Puls der Zeit und als Arbeitnehmer weiterhin attraktiv zu bleiben, ist lebenslanges lernen unerlässlich.

Finanzieren Arbeitgeber neuerdings Weiterbildungen für Mitarbeiter, die keinen Bezug zu deren Arbeitsplatz haben, aber dennoch deren allgemeine Beschäftigungsfähigkeit verbessern, so müssen Arbeitnehmer die Kosten des Arbeitgebers nicht mehr als Arbeitslohn versteuern. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 ist die Neuregelung am 1.1.2020 in Kraft getreten, gilt aber rückwirkend bereits ab dem 1.1.2019.

Bisher war die Steuerfreiheit von Fort- und Weiterbildungen nur gegeben, wenn diese Bildungsmaßnahmen rein im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers lagen. Vermittelten Weiterbildungen allgemein nützliche Kenntnisse und Fähigkeiten wurde regelmäßig ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer festgesetzt, der vom Arbeitslohn einbehalten wurde. Nun wurden die Möglichkeiten für Weiterbildung gesetzlich erweitert. Alle Bildungsmaßnahmen, die die Chancen für Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt verbessern, sind ab sofort garantiert steuerfrei, sofern es sich nicht um eine Belohnung für den Mitarbeiter handelt.

Unter die neuen steuerfreien Weiterbildungsmaßnahmen können z.B. allgemeine PC- und Softwareschulungen fallen, die nicht für den Arbeitsplatz benötigt werden, aber auch Benimm- oder Sprachkurse oder jegliche Fortbildungen, die die Persönlichkeit des Arbeitnehmers entwickeln. Hat der Arbeitgeber für eine derartige Weiterbildung im Jahr 2019 Lohnsteuer und Sozialabgaben einbehalten, können Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2019, die zu viel bezahlten Steuern zurückholen.

www.lohi.de/steuertipps

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit über 675.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
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Werner-von-Siemens-Str. 5
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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