Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Darda GmbH präsentiert neuen Imagefilm

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 22, 2026

Digitale Immobilienplattform erweitert Analyseangebot

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

NOVARION und TAROX vereinbaren strategische Partnerschaft für IT-Infrastruktur und Agentic AI

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Robustes 5G für bestehende Netzwerke: Vitel erweitert Sortiment um den neuen 5G Adapter von Peplink

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Themen & Termine aus fünf Reisezielen (Juli/ August)

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

KI-Kompetenzen in Unternehmen: Höhere Gehälter, aber auch längere Besetzungszeiten

Internet, Ecommerce
Juli 21, 2026

Spiritory eröffnet ersten Premium Spirituosenshop in München

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Was zählt eigentlich als Arbeitszeit? (Serie-Teil 1)

Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Was zählt eigentlich als Arbeitszeit? (Serie-Teil 1)

Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Viele Fragen, die häufig von Arbeitnehmern gestellt werden, betreffen die Arbeitszeit. Was zählt eigentlich dazu?

Fachanwalt Bredereck: Eine erste Erklärung findet man im Arbeitszeitgesetz, kurz ArbZG, und zwar in § 2. Demnach ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Das ist erst einmal wenig überraschend, darauf wäre man wohl auch noch so gekommen.

Maximilian Renger: Was gibt es denn für Fälle bzw. Konstellationen, in denen die Frage von Beginn, Ende usw. der Arbeitszeit nicht so eindeutig sind?

Fachanwalt Bredereck: Aus dieser grundsätzlichen Begriffsbestimmung lässt sich z.B. nicht eindeutig entnehmen, wie die Anfahrt oder etwa Umkleidezeiten zu beurteilen sind. Darüber hinaus ist die sog. Vollarbeit abzugrenzen von den Fällen der Bereitschaftsdienste. Der Unterschied besteht hier in dem Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Im ersteren Fall steht der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber voll und ganz zur Verfügung, in den Fällen der Arbeitsbereitschaft steht er auf Abruf bereit. Da muss man dann also jeweils differenziert beurteilen, ob und in welchem Umfang es sich dabei um Arbeitszeit im Sinne des ArbZG handelt.

Maximilian Renger: Wofür ist diese Einordnung denn so relevant?

Fachanwalt Bredereck: Das hat durchaus gravierende Folgen. Durch das ArbZG soll der Arbeitnehmer ja geschützt werden, indem bestimmte zeitliche Grenzen im Hinblick auf die Arbeitszeit festgesetzt werden. Diese dürfen vom Arbeitgeber nicht überschritten werden. Demnach beträgt die tägliche Regelarbeitszeit acht Stunden, mehr als zehn Stunden sind nicht erlaubt. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Vorgaben aus dem ArbZG, handelt er ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden. In besonders schwerwiegenden Fällen kommt sogar eine Strafbarkeit in Betracht. Abgesehen davon stellt sich aus Arbeitnehmersicht ja immer die Frage, ob man infolge der Einordnung als Arbeitszeit dann auch eine Vergütung für die relevante Zeit erhält.

Maximilian Renger: Interessant. Dann würde ich vorschlagen, dass wir uns den einzelnen relevanten Problemen im Bereich der Arbeitszeit jeweils in einzelnen Interviews widmen.

Fachanwalt Bredereck: So machen wir das.

2.2.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 21 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert