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Was ist bei Krankschreibung erlaubt? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Was ist bei Krankschreibung erlaubt? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Frische Luft kann bei Erkältung zur Genesung beitragen. (Bildquelle: ERGO Group)

Lilli M. aus Hannover:
Wenn ich krankgeschrieben bin, muss ich dann die ganze Zeit zu Hause bleiben oder darf ich auch mal spazieren oder einkaufen gehen?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Was ein krankgeschriebener Arbeitnehmer tun darf, hängt von der Art seiner Erkrankung ab. Wichtig ist, alles zu vermeiden, was die Genesung verhindert oder verzögert. Alles, was die Genesung beschleunigt oder ihr zumindest nicht entgegensteht, ist jedoch erlaubt. Bei einer starken Erkältung beispielsweise ist der Besuch eines Schwimmbads nicht gesundheitsfördernd. Ein Spaziergang an der frischen Luft hingegen kann zur Genesung beitragen. Auch der Gang zur Apotheke oder zum Supermarkt ist erlaubt. Hat der Arzt allerdings strenge Bettruhe verordnet, ist der Patient verpflichtet, sich daran zu halten. Wer dennoch zum Beispiel einen Ausflug unternimmt, muss mindestens mit einer Abmahnung rechnen, wenn der Vorgesetzte davon erfährt. Für eine Urlaubsreise gilt: Trägt sie zur Genesung bei – etwa ein Wellness-Aufenthalt bei einem Erschöpfungszustand – ist sie erlaubt. Dies sollten Arbeitnehmer jedoch unbedingt vorab mit einem Arzt abklären. Um Missverständnissen vorzubeugen, ist es auch sinnvoll, den Arbeitgeber über die Reise zu informieren und die Situation zu erklären. Ist die Erkrankung nur vorgetäuscht, um in Urlaub fahren zu können, riskieren Arbeitnehmer die fristlose Kündigung. Übrigens: Für eine Corona-Erkrankung gelten diese Regelungen nicht. Betroffene müssen sich hier unbedingt an die vom Gesundheitsamt vorgeschriebene Quarantäne halten.
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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

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