Warum viele alte Kreditverträge heute ungültig sind

Erfahrene Spezialistenanwälte helfen kostenlos bei der Prüfung

Anwalt Schwering nutzt den Widerrufsjoker

Der deutsche Gesetzgeber wollte Anfang des neuen Jahrtausends die Rechte der Verbraucher gegenüber Banken, Sparkassen und Versicherungen stärken. Deshalb wurde Ende 2002 eine Bestimmung erlassen, nach der Kreditnehmer ihren unterschriebenen Darlehensvertrag noch einmal in Ruhe überprüfen und ihm notfalls innerhalb von bestimmten Fristen widerrufen konnte. Entsprechende Widerrufsklauseln sollten in jedem Vertrag stehen.

Jedoch waren laut Verbraucherzentrale 80 Prozent der von ihr geprüften Immobiliendarlehensverträge mit fehlerhaften Widerrufsklauseln versehen. Im Laufe der Jahre hat es seitdem mehrere Gerichtsurteile gegeben, in denen eindeutig festgestellt wurde, dass solch eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung nicht in Ordnung ist. Diese Baukredite sind dann rückabzuwickeln.

Die Folge davon ist, viele Verbraucher können die heutige Situation mit extrem niedrigen Zinsen nutzen, um einen neuen Kreditvertrag abzuschließen und sparen dabei mehrere tausend Euro an Zinsen. Umgangssprachlich hat sich dafür der Begriff „Widerrufsjoker“ eingebürgert.

Die Prüfung solcher ungewisser Kreditverträge sollte ein Fachmann vornehmen, wie zum Beispiel der Hannoveraner Rechtsanwalt Andreas Schwering, der sich seit einigen Jahren mit dem Thema „Darlehen Widerruf“ beschäftigt. Er hat schon hunderten von Mandanten geholfen, überteuerte Kreditvereinbarungen durch neue zu ersetzen.

Auf Grund seiner Erfahrung kann Anwalt Schwering präzise vorhersagen, wo ein Widerruf des Immobilienkredits sinnvoll ist. Er weiß genau, welche Banken, Sparkassen oder Versicherungen sich verbraucherfreundlich verhalten und kompromissbereit sind – und welche Kreditinstitute dazu erst mittels einer Klage vor Gericht gezwungen werden müssen.

„Die Wahrscheinlichkeit liegt bei ca. 80 %, dass die Vertragsklauseln fehlerhaft sind und deshalb neue Zinskonditionen ausgehandelt werden können“, meint der Verbraucher-Anwalt. www.maximum-ius.de

Die von Rechtsanwalt Andreas Schwering gegründete MAXIMUM IUS GmbH ist bundesweit tätig und prüft kostenlos alle alten Kreditverträge ab November 2002. Die MAXIMUM IUS GmbH übernimmt komplett die Anwaltskosten und erhält nur im Erfolgsfall ein Honorar. Es handelt sich um eine Streit- und Prozessfinanzierungsgesellschaft. Die Verbraucher gehen kein finanzielles Risiko ein. Sollten die Anwälte der MAXIMUM IUS GmbH nicht erfolgreich sein, dann zahlen die Mandanten nichts. Eine Chance ohne Risiko!

Fragen zu diesem Thema können unter der Tel.-Nr. 0511 132 20 70 gestellt werden – oder per E-Mail unter info@maximum-ius.de

Über die MAXIMUM IUS GmbH

Die Rechtsanwälte von MAXIMUM IUS sammeln seit Jahren immer wieder die Erfahrung, dass Mandanten – ihr gutes Recht – nicht durchsetzen konnten.

Dies beruhte oftmals nur darauf, dass Mandanten ihr Recht nicht kannten oder das wirtschaftliche Risiko nicht tragen konnten. Im Bereich der Baufinanzierungen entstehen durch hohe Streitwerte sehr schnell beträchtliche Gebühren.

Dies möchte die MAXIMUM IUS GmbH ändern und hat sich deshalb auf die Durchsetzung solcher Ansprüche spezialisiert. Durch Kompetenz und Erfahrung können wir das gesamte wirtschaftliche Risiko für unsere Kunden übernehmen und arbeiten rein auf Erfolgsbasis. Somit muss kein Kunde mehr auf die Durchsetzung seines Rechts verzichten, wenn er das wirtschaftliche Risiko nicht tragen will oder kann. Zusätzlich kann die MAXIMUM IUS auf ein breites Netzwerk zurückgreifen, so dass wir bestmöglich Ihr gutes Recht durchsetzen können.

Somit besteht endlich eine Chancengleichheit !!

Die MAXIMUM IUS GmbH verfügt weiterhin nicht nur über erfahrene Partner, sondern ist auch zu 100% privat finanziert – nur so kann eine Unabhängigkeit von Banken gewährleistet werden. Dies ist zwingend notwendig, um die rechtlichen Ansprüche von Darlehensnehmern gegen Banken durchzusetzen.

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