Alphapool GmbH: Sorgen der Anleger mehr als berechtigt

Eine Information des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V.

Der DVS hilft geschädigten Kapitalanlegern

20. August 2015. Die Alphapool GmbH (Leipzig) hat beim Amtsgericht Leipzig Anfang Mai 2015 Insolvenz angemeldet. Unmittelbar vorher hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) das Geschäftsmodell untersagt. Während vor Gericht über das Verbot gestritten wurde, trat das Unternehmen den Gang zum Insolvenzgericht an. Der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) empfiehlt betroffenen Anlegern ihre Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung prüfen zu lassen.

Das Angebot der Alphapool GmbH klang verlockend: Während die Garantiezinsen für Lebensversicherungen in den Keller rutschten, kaufte die Gesellschaft Forderungen aus Lebensversicherungen und Bausparkassen auf. Das Geld sollte investiert werden und den Anlegern gute Renditen bringen. Allerdings sah die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) im Herbst letzten Jahres in diesem Geschäftsmodell ein Bankgeschäft, das unerlaubt betrieben wurde und deshalb sofort einzustellen sei. Alphapool sah dies anders und zog vor das Verwaltungsgericht (VG) in Frankfurt. Dieses beschloss im Januar 2015, dass die Anordnung der BaFin rechtens sei und das Geld der Anleger sofort zurückgezahlt werden müsse. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) bestätigte dies im Juni 2015.

Doch schon vor dem Urteil des VGH im Juni, beantragte das Unternehmen beim Leipziger Amtsgericht Insolvenz (Az.: 403 IN 840/15). „Anleger sollten nun keine Zeit verlieren“, sagt Jana Vollmann, Geschäftsführerin des Verbraucherschutzrings (www.dvs-ev.net), „und ihre rechtlichen Möglichkeiten zur Schadensminimierung prüfen lassen.“ Es stehe noch gar nicht fest, ob das Verfahren überhaupt eröffnet werden kann, so Vollmann. „Der gesetzliche Insolvenzgrund muss vorliegen und auch genügend Vermögen für die Verfahrenskosten vorhanden sein“, so die DVS-Geschäftsführerin. Wird das Verfahren eröffnet müssen die Investoren ihre Forderungen gegenüber der Alphapool GmbH anmelden und begründen. Jana Vollmann: „Natürlich stehen auch andere Schadensersatzansprüche im Raum. Die Vermittler der Anlage hätten z B. die Genehmigungspflicht des Geschäftsmodells erkennen müssen. Auch gegen Berater gibt es Schadensersatzansprüche, wenn diese nicht umfassend über Chancen UND Risiken aufgeklärt haben und der Investor nicht anlage- und anlegergerecht aufgeklärt wurde.“

Der DVS hat für Betroffene die Arbeitsgemeinschaft „Alphapool GmbH“ gegründet.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

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