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Warum kostet das so viel?

ARAG Experten erläutern, wie in der Regel Preise für Waren zustande kommen

Warum kostet das so viel?

Als Verbraucher steht man oft vor Preistafeln und wundert sich. Wie kann etwas so billig angeboten werden? Warum ist das so teuer? Ob die Anbieter von Waren und Dienstleistungen bei der Preisgestaltung auf Dynamic Pricing – auf Basis des aktuellen Marktbedarfs – oder eine klassische Kalkulation setzen, bleibt ihnen selbst überlassen. Hersteller und Händler müssen Verbraucher auch nicht über den tatsächlichen Marktwert eines Produkts oder einer Dienstleistung aufklären. Trotzdem unterliegen Preise rechtlichen Regelungen. ARAG Experten nennen und erläutern diese.

Preisbindung
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) verbietet grundsätzlich Preisbindungen. Es gibt aber Ausnahmen. Bei Tabakwaren und rezeptpflichtigen Arzneien erübrigt sich daher für Verbraucher der Preisvergleich. Sie kosten überall das gleiche. Auch die Taxitarife sind festgelegt und müssen nicht mit jedem Taxifahrer vor jeder Fahrt neu verhandelt werden. Ebenso gilt für Verlagserzeugnisse wie Zeitungen, Zeitschriften, Landkarten und Noten eine Preisbindung. Der Zweck der Buchpreisbindung besteht darin, durch Festsetzung verbindlicher Preise beim Verkauf an Letztabnehmer ein umfangreiches, der breiten Öffentlichkeit zugängliches Buchangebot in einer großen Zahl von Verkaufsstellen zu sichern (§ 1 BuchPrG). Sie gilt auch für Buchhandlungen im Internet und E-Books. Abseits dieser Preisbindungen existiert die Idee eines gleichen Preises in der freien Marktwirtschaft nicht. Hersteller und Händler sind in ihrer Preisgestaltung im Grunde frei. Es gibt aber dennoch ein paar Einschränkungen.

Keine Diskriminierung per Preis
Die sogenannte Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) verbietet Preisdiskriminierungen aufgrund des Wohnsitzes in einem anderen Mitgliedsstaat oder der Staatsangehörigkeit. In Deutschland gilt zudem ein mehrfach gesetzlich geregeltes Diskriminierungsverbot. Grundlage ist Art. 3 des Grundgesetzes, in dem die Gleichbehandlung jedes Menschen durch den Staat gesichert wird. Preisanpassungen sind demnach verboten, wenn sie unmittelbar aufgrund folgender Kriterien vorgenommen werden:
-Geschlecht
-Abstammung
-Rasse
-Sprache
-Heimat und Herkunft
-Glaube
-Religiöse oder politische Anschauungen
-Behinderung

Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verbietet unter §§ 18 und 19 ausdrücklich die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung. Unternehmen, die keinem oder nur ungenügendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sind, dürfen daher laut ARAG Experten keine willkürlichen Wucherpreise verlangen.

Download des Textes:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Positionen ein. Mit 3.800 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,7 Milliarden EUR.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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