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Warum die Vereinigten Staaten von Amerika das OECD CRS-Abkommen nicht unterschreiben…

Bei einem Treffen im Herbst 2014 in Berlin haben sich 91 Länder auf einen automatischen Austausch von Kontodaten geeinigt – der so genannte OECD Common Reporting Standard (CRS).

Warum die Vereinigten Staaten von Amerika das OECD CRS-Abkommen nicht unterschreiben...

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Es ist für viele Unternehmer, Finanzexperten und Politiker unerklärlich, warum die USA das CRS-Abkommen nicht unterschreiben. Dabei ist allgemein bekannt wie streng die USA beim Thema Steuerverkürzung eingreifen und gehen beispielsweise massiv immer wieder gegen Banken in der Schweiz vor. Dabei haben die USA selbst den Europäern die Vorlage für den Informationsaustausch geliefert in Form des eigenen U.S. FACTA Abkommens. Die USA haben in diesem Zusammenhang bilaterale Abkommen („Inter Governmental Agreements“) mit dutzenden Staaten abgeschlossen, darunter den meisten der europäischen Staaten, welche die rechtliche Grundlage für den automatischen Datenaustausch von Kontodaten von US-Staatsbürgern schaffen. Viele dieser Abkommen sind wechselseitig abgeschlossen – sie sehen also vor, dass auch die Amerikaner Kontodaten von Nicht-US-Steuerzahlern an die Finanzbehörden der jeweiligen zutreffenden Länder weitergeben. Allerdings werden in diesem Informationsaustausch nur die Daten persönlicher Konten erfasst. Wer als Ausländer also z.B. eine US-Gesellschaft besitzt, ist nicht von der Datenweitergabe betroffen. Anders als es der Common Reporting Standard (CRS) vorsieht, geben die USA nur Daten persönlicher Konten weiter. Konten von US-Gesellschaften, an denen ausländische Steuerzahler maßgeblich beteiligt sind, werden nicht weitergegeben. In der Realität werden die meisten mittleren und größeren Investitionen und Anlagen in den USA von Ausländern ohnehin über US-Gesellschaften getätigt, insofern ist der Austausch persönlicher Kontodaten im Hinblick auf den möglichen Verlust von Investitionen wenig problematisch.

Den USA geht es dabei hauptsächlich – wie so oft – nur um ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Die USA sind nach wie vor der größte Finanzplatz für Auslandsvermögen weltweit. Und wenn es nach der US-Regierung und der US-Finanzbranche geht, soll dies auch in Zukunft so bleiben. Man könnte also vermuten, die USA gefallen sich sehr in der Rolle der größten „legalen“ Steueroase der Welt. Das erklärte Ziel ist und bleibt es so viel wie möglich (frei werdendes) ausländisches Vermögen in die USA zu lenken. Am schnellsten bekommt man einen Eindruck davon, wenn man ein Bankkonto in den USA eröffnen möchte. Im Vergleich zu den komplizierten hiesigen Compliance-Prüfungen bei der Kontoeröffnung, erfolgt die Eröffnung eines US-Kontos innerhalb weniger Stunden inkl. Kreditkarte.

Weitere Informationen zu einer Firmengründung in den USA finden Sie auf unserer Webseite unter: http://www.emskg.de/de/firmengruendung-usa.html

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