Wartezeit soll „ersatzlos“ abgeschafft werden

Was aber ist mit den „Altbewerbern“? Dazu soll ein Rechtsgutachten (von wem, ist bisher nicht bekannt) eingeholt werden – Wir haben dazu ja unsere Auffassung in dem Fachaufsatz in der NVwZ eingebracht

(Bildquelle: ©luckybusiness)

Wartezeit soll „ersatzlos“ abgeschafft werden – Was aber ist mit den „Altbewerbern“? Dazu soll ein Rechtsgutachten (von wem, ist bisher nicht bekannt) eingeholt werden – Wir haben dazu ja unsere Auffassung in dem Fachaufsatz in der NVwZ eingebracht

In der „Zeit“ vom 09.05.2018 hat der – stets bestens informierte – Wissenschaftsjournalist – Jan Martin Wiarda unter der Überschrift „Wer darf Arzt werden“ einen Artikel über die sog. Eckpunkte veröffentlicht, die die höchsten Beamten – die sog. „Amtschefs“ – der Kultusministerkonferenz Anfang Mai 2018 beschlossen haben:

Danach soll eine sog. „Talentquote“ die Wartezeit ersetzen; die Abiturbestenquote soll mit – mindestens – 20 % erhalten bleiben, das Abitur jedoch vergleichbarer werden.

Zentrale Neuerung soll sein: Die sogenannte Wartezeitquote soll wegfallen. Sie reservierte bislang 20 % der Plätze für Schulabgänger ohne Topnoten, die sich ein Medizinstudium „erwarten“ konnten. Als Ersatz könnte ein Mechanismus kommen, den die Kultusministerien „Talentquote“ nennen. Sie soll herausragenden Bewerben unabhängig von ihrer Note die Chance geben, ihre Eignung nachzuweisen – über berufliche Vorerfahrungen oder Standardtests zum Beispiel. Die genauen Kriterien müssen hier noch festgelegt werden“.

Allerdings hat – dies könnte auch auf unsere im genannten Fachaufsatz eingehend dargelegt und begründete Auffassung zum Vertrauensschutz der „besonders schutzwürdigen Altwarter“ zurückzuführen sein – die KMK ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, was der Wegfall der Wartezeit für welche Bewerber bedeutet. Wir hatten ja ein Übergangsverfahren angeregt, das – wie man hört – ohnehin kommen muss, weil das neue System bis zum Sommer 2020 nicht einsatzfähig ist:

Dem Vernehmen nach sind die Amtschefs „ernüchtert“, dass Technikprobleme politische Entscheidungen behindern. Denn wahrscheinlich muss der Staatsvertrag wegen der Software-Entwicklung eine Übergangslösung vorsehen – mit einem möglichst simplen Zulassungsverfahren, das eine schnell geschriebene Software bewältigen kann. Dann soll in einem zweiten Schritt, möglichst ab 2021 oder 2022, der große Neuanfang folgen. Wie diese Übergangslösung aussieht, ist derzeit völlig offen. Allerdings könnte darin den „besonders schutzwürdigen Altwartern“ eine Quote zugewiesen werden – wie bereits in den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts.

Das ist auch – im Interesse unser Mandanten und aus eigener rechtlicher Überzeugung – das Ziel, für das wir „schreiben“.

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