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W-Fragen / EAC-Kennzeichnung der EAWU-Staaten

W-Fragen / EAC-Kennzeichnung der EAWU-Staaten

Was bedeutet die EAC-Kennzeichnung?

Die EAC-Kennzeichnung (https://ac-inorms.com/blog-eac-zertifizierung/w-fragen-eac-kennzeichnung-der-eawu-staaten) (Eurasian Conformity) ist ein verbindliches Konformitätszeichen für Produkte, die im Wirtschaftsraum der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in Umlauf gebracht werden. Sie bestätigt, dass das Produkt den technischen Vorschriften der Mitgliedsstaaten entspricht und die Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz erfüllt.

Wie sieht das EAC-Zeichen aus?

Das Zeichen besteht aus dem stilisierten Kürzel „EAC“ in schwarzer Farbe auf hellem Hintergrund. Es muss sichtbar, dauerhaft und gut lesbar auf dem Produkt, der Verpackung und – je nach Produkt – auf dem Typenschild oder der Bedienungsanleitung angebracht sein.

Wann ist die EAC-Kennzeichnung Pflicht?

Die Kennzeichnung ist erforderlich, wenn:

1. das Produkt unter die Technischen Regelwerke (TR ZU / EAWU) fällt,
2. es in einem Mitgliedsstaat der EAWU verkauft, importiert oder betrieben werden soll,
3. eine EAC-Zertifizierung oder -Deklaration vorliegt.

Beispiele kennzeichnungspflichtiger Produktgruppen:

– Elektrische Geräte, Maschinen, Haushaltsgeräte
– Bauprodukte, Verpackungen, Möbel
– Lebensmittel, Bekleidung, Kosmetik
– Spielzeug, Schutzausrüstung
– Fahrzeugteile, Computertechnik, Anlagen

Wer ist für die Kennzeichnung verantwortlich?

Die Verantwortung liegt bei:

– dem Hersteller,
– dem Bevollmächtigten Vertreter in der EAWU,
– oder dem Importeur, wenn der Hersteller außerhalb der EAWU sitzt.

Diese Stellen müssen sicherstellen, dass:

– das Produkt korrekt konformitätsbewertet wurde,
– das EAC-Zeichen ordnungsgemäß angebracht ist,
– alle notwendigen technischen Unterlagen vorliegen.

Wo wird das EAC-Zeichen angebracht?

Die Kennzeichnung muss angebracht sein auf:

– dem Produkt selbst,
– der Verpackung,
– dem Typenschild,
– der Bedienungsanleitung,
– sowie ggf. der technischen Dokumentation.

Wichtig: Die Kennzeichnung muss vor dem Import in den EAWU-Raum erfolgen.

Ablauf der EAC-Kennzeichnung:

1. EAC Konformitätsbewertung, per Zertifizierung (https://ac-inorms.com/eac-zertifikat) oder Deklarierung
2. Eintrag ins EAWU-Register, durch eine EAC Zertifizierungsstelle
3. Anbringung des EAC-Zeichens, erst nach Konformitätsbewertung

Nur vollständig zertifizierte Produkte dürfen das EAC-Zeichen tragen.

Was passiert ohne EAC-Kennzeichnung?

Fehlt das Zeichen oder ist es falsch angebracht, drohen:

– Zollverweigerung beim Import,
– Vertriebsverbote im Binnenmarkt,
– Image- und Vertrauensverluste,
– Produktrückrufe und Geldstrafen.

Die rechtzeitige und korrekte Kennzeichnung ist daher essenziell für einen erfolgreichen Marktzugang.

Welche Produkte brauchen keine Kennzeichnung?

Ausgenommen sind:

– Produkte, die nicht unter eine EAWU-Verordnung fallen,
– Einzelstücke oder Waren zum Eigengebrauch,
– Muster oder Ausstellungsware ohne Inverkehrbringen.

Achtung: Auch ohne Kennzeichnungspflicht kann eine Konformitätsbewertung notwendig sein, z.B. bei öffentlichen Aufträgen.

Das Unternehmen AC Inorms GmbH ist Ihr qualifizierter Ansprechpartner für die Abwicklung aller Arten von EAC Zulassungen für den Export in die EAWU Staaten. Für unsere Kunden erstellen wir alle notwendigen Exportunterlagen und bieten eine professionelle Beratung bei allen Exportfragen. Zudem erledigen wir sämtliche Normierungsaufgaben, wie zum Beispiel EAC Zertifizierung für die EAWU Teilnehmerstaaten.

Kontakt
AC Inorms GmbH
Lisa Gösser
Nobel Straße 3/5
41189 Mönchengladbach
+4921619904970
+4921619904979
https://ac-inorms.com/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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