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VW-Skandal: Rücktritt vom Autokauf?

ARAG Experten geben Tipps für deutsche Verbraucher und Autokäufer

Volkswagen hat mit seiner Abgasmanipulation Millionen Autofahrer verärgert. Ob auch deutsche oder europäische Autos manipuliert wurden, ist noch fraglich, aber durchaus möglich. Darum fragen sich viele Verbraucher, ob sie von ihren Kaufverträgen zurücktreten können. Schließlich kamen die tadellosen Umweltwerte, die zur Kaufentscheidung beitrugen, nur per Softwaretrick zustande. ARAG Experten erläutern das Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen von Autos.

Rücktritt vom Kaufvertrag?
Vom Vertrag über einen Autokauf ohne triftigen Grund zurückzutreten, ist in der Regel nicht möglich. Denn auch beim Autokauf gilt zunächst der juristische Grundsatz „Pacta sunt servanda“, zu Deutsch: „Verträge sind einzuhalten.“ Nur weil das ausgesuchte Modell nach den ersten gefahrenen Kilometern doch nicht mehr gefällt, kann die Neuerwerbung also nicht einfach zurückgegeben werden. Möglich ist das nur in dem – seltenen – Fall, dass der Verkäufer vertraglich ein solches Rücktrittsrecht eingeräumt hat.

Erheblicher Mangel
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht steht dem Kunden beim Kauf eines Neuwagens dann zu, wenn das Auto einen erheblichen Mangel aufweist. Zwar können auch geringe Mängel bei einem Neuwagen einen Sachmangel darstellen. Den Kauf gänzlich rückgängig machen, kann der Kunde bei einem im rechtlichen Sinne unerheblichen Mangel aber nicht. Bei den jetzt bekanntgewordenen Manipulationen liegen die tatsächlichen Abgaswerte zehn- bis 40-mal höher als die aktuellen Grenzwerte in den USA. Sollte sich eine solche Manipulation der Abgastests auch in EU-Ländern ereignet haben, stellt das ganz klar einen Mangel dar. Ob dieser Mangel aber als erheblich einzustufen ist und damit zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt, entzieht sich aber derzeit noch einer abschließenden juristischen Einschätzung. Zum abweichenden Kraftstoffverbrauch hingegen haben Gerichte Urteile im Sinne der Verbraucher gefällt. Ein Käufer kann demnach vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der gekaufte Neuwagen auch unter Testbedingungen über 10 Prozent mehr Kraftstoff verbraucht als im Verkaufsprospekt angegeben. Der Käufer ist dann zum Rücktritt berechtigt, weil dem Fahrzeug eine Beschaffenheit fehlt, die er nach dem Verkaufsprospekt habe erwarten dürfen (OLG Hamm, Az.: I-28 U 94/12).

Klimaschutz geht alle an!
Darum gelten europaweit seit dem 1. September strengere Emissionsgrenzwerte für Neuwagen. Die Hersteller der Fahrzeuge müssen darauf achten, dass die Neuwagen die strengeren Grenzwerte einhalten. Wenn die Fahrzeuge das nicht tun, dürfen sie gar nicht erst zugelassen werden. Mit der Euro-6-Abgasnorm soll der Ausstoß von Partikeln und Stickoxiden pro Kilometer noch einmal reduziert werden. Insbesondere Hersteller von Diesel-Fahrzeugen sind davon betroffen. Doch schon jetzt stellen Techniker der Automobilclubs bei unabhängigen Abgastests Grenzwertüberschreitungen fest: Auf einem unabhängigen Prüfstand überschritten die Messergebnisse die Euro-6-Abgasnorm mehrfach um das sieben- bis 20-fache. Dies könnte ein Hinweis auf Abgasmanipulationen auch bei uns sein; ein Beweis ist es aber laut ARAG Experten nicht.

Download des Textes und verwandte Themen:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/auto-und-verkehr/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.600 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

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