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Vorschriften für Öltanks jetzt bundesweit einheitlich

Fachbetriebspflicht ab 1.000 Liter Fassungsvermögen

Vorschriften für Öltanks jetzt bundesweit einheitlich

Grafik: Gütegemeinschaft Tankschutz und Tanktechnik (No. 5901)

sup.- „Kommt drauf an!“ Das war bisher die Standardantwort, wenn sich Heizölnutzer über die Sicherheitsvorschriften für den Öltank und über ihre Betreiberpflichten informieren wollten. Jahrelang hing die jeweilige Regelung tatsächlich davon ab, wo man wohnte. Je nach Bundesland galten andere gesetzliche Vorgaben, z. B. hinsichtlich des Mindestvolumens für eine Fachbetriebspflicht beim Einbau oder bei späteren Wartungsarbeiten am Tank. Seit dem 1. August 2017 gehört diese verwirrende Verordnungs-Vielfalt endlich der Vergangenheit an: Die lange geplante und nun in Kraft getretene AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sorgt für eine bundesweite Angleichung der Bestimmungen. So gilt die Fachbetriebspflicht jetzt in ganz Deutschland für Tanks ab 1.000 Liter Lagervolumen. Das bedeutet, dass mit der Errichtung, der Innenreinigung, der Instandsetzung und der Stilllegung dieser Tanks nur wasserrechtlich anerkannte Betriebe beauftragt werden dürfen, deren Mitarbeiter eine spezielle Schulung absolviert haben. Damit Öltankbetreiber bei der Suche nach einem zertifizierten Betrieb auf Nummer sicher gehen können, empfiehlt der Bundesverband Behälterschutz e. V. (Freiburg) das entsprechende Fachbetriebsverzeichnis unter www.bbs-gt.de. Die dort aufgelisteten Anbieter sind alle mit dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik ausgezeichnet worden, das unter anderem Kompetenz in sämtlichen Fragen rund um das Wasserrecht bescheinigt.

So gut wie unverändert sind nach der neuen Verordnung die Zeitintervalle für die vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen der Tankanlage geblieben. Sie betragen fünf Jahre bei allen oberirdischen Tanks, die größer als 10.000 Liter sind, in Schutz- oder Überschwemmungsgebieten gilt dies auch schon oberhalb von 1.000 Litern. Unterirdische Tanks müssen unabhängig vom Fassungsvermögen grundsätzlich alle fünf Jahre überprüft werden, in Schutzgebieten halbiert sich die Spanne auf 2,5 Jahre. Auch die Tatsache, dass jeder Betreiber für seinen Tank selbst verantwortlich ist, bleibt in den Vorschriften erhalten: Er steht kontinuierlich in der Pflicht, die uneingeschränkte Funktionsbereitschaft von Tank, Leitungen und Sicherheitstechnik zu gewährleisten. Um diese Vorgabe zu erreichen, bietet sich auch außerhalb der wiederkehrenden Prüftermine eine gründliche Inspektion durch die Experten von Tankschutz-Fachbetrieben an. Übrigens: Die AwSV verlangt vom Tankbetreiber eine Anlagendokumentation. Es ist deshalb ratsam, alle Unterlagen wie z. B. technische Beschreibungen, Prüfberichte oder Wartungs- und Instandsetzungsprotokolle in einem Ordner zu sammeln und zu archivieren.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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