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Versicherungsbeiträge – Besonderheiten in der Steuererklärung

Versicherungsbeiträge - Besonderheiten in der Steuererklärung

Steuerberater Roland Franz

Essen – Versicherungsbeiträge sind u.a. nicht absetzbar, wenn sie im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist aber darauf hin, dass aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs die Finanzämter Sozialversicherungsbeiträge, die bei einer Tätigkeit in einem EU-/EWR-Staat auf in Deutschland steuerfreien Arbeitslohn entfallen, unter bestimmten Voraussetzungen als Vorsorgeaufwendungen anerkennen müssen.

Diese Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot ist nun gesetzlich geregelt.

„Erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Ausnahmereglung nicht, z.B. weil es sich nicht um einen EU-/EWR-Staat handelt, besteht zumindest für auf die Auslandstätigkeit entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung noch Hoffnung. Der Bundesfinanzhof in München prüft derzeit in zwei hierzu anhängigen Revisionen, ob diese Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sind“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Mit Beschluss vom 16. September 2015, Az. I R 62/13, hat der Bundesfinanzhof den Europäischen Gerichtshof dazu angerufen, ob die Nichtabzugsfähigkeit mit EU-Recht vereinbar ist. Das Aktenzeichen, auf das Sie sich beim Finanzamt berufen sollten, lautet EuGH: C-20/16.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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