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Versagensgrund für Vorsteuerabzug

Tatsächliche Anschrift in Rechnung wichtig

Versagensgrund für Vorsteuerabzug

Steuerberater Roland Franz

Essen, 20. Juli 2016*****Wie allen Unternehmern bekannt sein dürfte, kann die gezahlte Umsatzsteuer an die Lieferanten vom Fiskus zurückverlangt werden, sofern sie über eine ordnungsgemäße Rechnung verfügen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Velbert, Essen und Düsseldorf, weist darauf hin, dass die einzelnen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug immer weiter verschärft werden.

Mittlerweile gibt es Entscheidungen des Finanzgerichts Köln, des Bundesfinanzhofes und des Europäischen Gerichtshofes, die die Auffassung der Finanzverwaltung in diesem Zusammenhang stützen. Ein wichtiges Kriterium ist danach, dass die Rechnung die tatsächliche Anschrift des leistenden Unternehmers beinhaltet.

„Für Unternehmer bedeutet dies, dass sie – um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden – überprüfen müssen, ob die Anschrift des leistenden Unternehmers auch tatsächlich identisch mit den tatsächlichen Gegebenheiten ist. Dies ist insbesondere wichtig bei der Neuaufnahme von Geschäftsbeziehungen. Überprüft man die Richtigkeit der Angaben nicht, kann man sich auch nicht auf Treu und Glauben berufen, sondern verliert den Vorsteuerabzug“, warnt Steuerberater Roland Franz.

Die neueste Entwicklung dieser Rechtsprechung kann nachgelesen werden in den Entscheidungen des Finanzgerichts Köln vom 28.04.2015, des BFH vom 22.07.2015 sowie des EuGH vom 22.10.2015.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Firmenkontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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