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Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Vermögen, Vermächtnis, Verlust

Den Nachlass clever regeln

Da kann der Vermögensaufbau zu Lebzeiten noch so erfolgreich gewesen sein. „Hat der Erblasser eine steuerrechtlich geschickte Gestaltung seines letzten Willens versäumt, wird er sein Geld an das Finanzamt verschenken“, erklären Ludger Bornewasser und Bernhard Klinger, Autoren des Ratgebers “ Erbschaftssteuer sparen “ aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK). In ihrem Leitfaden zeigen die Autoren wie man steueroptimal schenken und vererben kann. Ohne große Verluste.

In diesem Jahrzehnt werden in Deutschland bis zu sechs Millionen Erbfälle erwartet, durch die weit mehr als zwei Billionen Euro übertragen werden. „Den einzelnen Bürger interessiert vorrangig die Frage wie er sich vor zu hohen steuerlichen Belastungen schützen kann“, sagt Bernhard Klinger. Bei Spitzensteuersätzen von bis zu 50 Prozent erscheint diese Sorge um den Erhalt des Vermögens für die nächste Generation berechtigt. „In vielen Fällen ermöglicht nur eine sorgfältig geplante und lange im Voraus angelegte Vermögensübertragung auf die kommende Generation den Erhalt des Vermögens“, erklärt Ludger Bornewasser, Fachanwalt für Erbrecht.

Vererben oder verschenken? „Gerade bei größeren Vermögen oder bei einer Vermögensübertragung an Personen, die nicht zum Kreis der nahen Verwandten gehören, müssen steuerliche Auswirkungen genau geprüft und gegebenenfalls optimiert werden“, raten die Autoren. Klug sei, schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens zu verschenken, um die spätere Erbschaft zu verringern. „Die Angst vor Verlusten ist hier unbegründet. Die Schenkung kann problemlos an Bedingungen geknüpft werden“, erklärt Bornewasser. Tipp: Freibeträge können mehrfach genutzt werden, wenn ein Erblasser seinen Kindern bereits zu Lebzeiten etwas zuwendet. In diesem Fall sogar alle zehn Jahre. „Auch Immobilien eignen sich sehr gut zum Vererben. Gerade in wirtschaftlich starken Gebieten werden die Immobilienpreise vom Gesetzgeber weit unter ihrem eigentlichen Wert geschätzt. Dadurch fällt eine geringere Erbschaftssteuer an“, empfehlen die Experten.

Gewusst wie, lautet die Devise. Durch kluge Gestaltungen können sowohl bei einer Schenkung als auch bei einer Übertragung erheblich Steuern gespart werden. Mit dem richtigen Testament kann das Finanzamt so gekonnt umgangen werden.

Weitere Informationen zum Titel finden Sie unter www.beck-shop.de/11803681.

Beck Kompakt Ratgeber
Ludger Bornewasser / Bernhard F. Klinger, Erbschaftssteuer sparen, Verlag C.H.BECK, 2013, 156 Seiten, kartoniert EUR 9,90, ISBN 978-3-406-64915-8, www.beck-shop.de/11803681.
Das Werk ist auch als eBook erhältlich.

Abdruckfrei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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