Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 11, 2026

Reinigungsdienstleister wechseln oder behalten? 7 Fragen, die Immobilienverwalter in Hamburg jetzt stellen sollten

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 11, 2026

Proteinstrategie 2026: Bio-Suisse-Linsen als Antwort auf den globalen „Fibermaxxing“-Trend

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 11, 2026

Giftige Gartenpflanzen erkennen und vermeiden

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 11, 2026

Amica gewinnt Plus X Award 2026 – zum achten Mal in Folge für „Höchste Kundenzufriedenheit“

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 11, 2026

Hamburg und Berlin wieder vereint: Nach Ende der Streckensanierung der Bahn lockt der Berliner Fernsehturm ins höchste Drehrestaurant der EU

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 11, 2026

Gesundheit und Stress betreffen jeden

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 11, 2026

Semptec 4in1-Akku-Sicherheits-Alarm, IR-Kamera-Erkennung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 11, 2026

Wer sein Spielfeld kennt, gewinnt.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 11, 2026

SELBSTBESTIMMT WOHNEN? IM EIGENEN ZUHAUSE!

IT, NewMedia, Software
Juni 11, 2026

BeyondTrust nimmt an Project Glasswing von Anthropic teil

Sport, Events
Juni 11, 2026

SNOW LEAGUE VERÖFFENTLICHT KALENDER FÜR DIE ZWEITE SAISON

Umwelt, Energie
Juni 11, 2026

Rheingas-Tochter BAŁTYKGAZ erneut mit dem „Forbes Diamond“ ausgezeichnet

Essen, Trinken
Juni 10, 2026

Lieblingseis selbst gemacht: Mit der neuen Chilluxe Eismaschine von Russell Hobbs cremige Eiskreationen nach Wunsch

Handel, Dienstleistungen
Juni 10, 2026

Registrierkassenpflicht ab 2027: Wie sich Einzelhändler jetzt günstig vorbereiten

Vermietung von Wohnungen an Feriengäste

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin zum Thema Vermietung von Wohnungen an Feriengäste, z.B. in den Szenebezirken von Berlin: Ein Wohnungseigentümer darf ohne Einschränkungen an (ständig wechselnde) Feriengäste vermieten.

Vermietung von Wohnungen an Feriengäste

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Der Bundesgerichtshof hat in einem neueren Urteil (BGH, Urteil vom 15.1.2010, V ZR 72/09) etwas überraschend festgestellt, dass ein Wohnungseigentümer eine Wohnung an häufig wechselnde Personen (Feriengäste) vermieten darf, also quasi eine Nutzung als Pension, bzw. Ferienwohnung eine zulässige Wohnnutzung sei. Dies gilt jedenfalls dann, wenn in der Teilungserklärung nichts anderes bestimmt ist und die Wohnungseigentümer auch nichts anderes vereinbart haben. In solchem Fall können die Wohnungseigentümer den Eigentümer, der die Pension betreibt, nicht einfach durch Mehrheitsbeschluss die Nutzung untersagen.

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof eine Praxis, wie sie zunehmend in den „Szenebezirken“ von Berlin (Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Mitte) üblich ist, einen Freifahrtsschein erteilt. Der Bundesgerichtshof begründet seine Entscheidung damit, dass auch ein „normaler“ Wohnungsmieter jederzeit wechselnde Gäste empfangen und Partys feiern könne. Den übrigen Wohnungseigentümern sei es im Einzelfall zuzumuten, sich gegen übermäßige Geräuschbelastungen an die jeweiligen Störer zu wenden, z.B. mittels einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung übermäßiger Lärmbelästigung.

Sollte die Teilungserklärung die Vermietung an wechselnde Dritte untersagen, hat man gute Karten, diese Art der Wohnungsnutzung eines Miteigentümers untersagen zu lassen. Dies Entschied ein erstinstanzliches Gericht kurz nach dem oben genannten BGH-Urteil (Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 30.3.2010, 512 C 75/09).

Fachanwaltstipp Wohnungskäufer: Achten Sie beim Kauf Ihrer Immobilie auf die Regelungen in der Teilungserklärung. Wenn dort nur die allgemeine Nutzung als Wohnraum vereinbart ist und auch kein einstimmiger Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung zur Untersagung einer Nutzung als Pension vorliegt, müssen Sie gerade in touristischen Gebieten damit rechnen, dass die Miteigentümer ihre Wohnungen an Feriengäste vermieten. Auch wenn der Bundesgerichtshof es anders sieht: Gegen die dann durch die Gäste auftretenden Geräuschbelästigungen können Sie sich kaum vernünftig wehren. Wenn Sie zum Beispiel eine einstweilige Verfügung erwirken wollen, werden die betreffenden Gäste längst abgereist sein. Gegen die Lärmstörungen neuer Gäste müssen Sie dann ggf. mit einer gesonderten einstweiligen Verfügung vorgehen.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Berlin@recht-bw.de

Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de

Wir beraten Mieter und Vermieter bzw. Eigentümer zu allen Fragen des Wohnungsmietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts gleichermaßen umfassend.

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 40004999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 16 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert