Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Verkehrsordnungswidrigkeit: Keine Winterreifen?

Keine Winterreifen ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit!

Es drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro

Wer den gut gemeinten Ratschlag O bis O, nämlich Oktober bis Ostern, nicht befolgen möchte und sich dabei auf die aktualisierte „Winterreifenverordnung“ beruft, der sollte sich zumindest mit den Inhalten auskennen, um sich ein Bußgeld, Punkte in der Verkehrssünderdatei und Haftpflichtversicherungsausschlüsse bei seiner Kfz-Halterhaftpflichtversicherung zu ersparen.

Als Rechtsanwalt in Aichach möchte, ich euch hierzu Informieren damit ihr keine Verkehrsordnungswidrigkeit begeht.

Kein gesetzlich verbindlicher Zeitraum, in dem Winterreifen aufgezogen sein müssen.

Auch wenn der oben genannte Zeitraum durchaus Sinn macht, gibt der Gesetzgeber keinen festen Zeitraum für die Winterreifen Pflicht vor. Vielmehr richtet sich diese nach den Straßenverhältnissen. Nichtsdestotrotz wissen die Rechtsanwälte Aichach auch, das es in Deutschland z.B. im Mai auch schon geschneit hat. Der Gesetzgeber spricht von „winterlichen Straßenverhältnissen“ und konkretisiert dies wie folgt:

„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reif glätte, darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992.

Über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M +S-Reifen). „Für Lkw und Busse ist die Winterreifenpflicht nur für die Antriebsachsen vorgeschrieben:

„Kraftfahrzeuge der Klassen M2, M3, N2 und N3 im Sinne der Anlage XXIX der Straßenverkehrs- Zulassungs- Ordnung in der Fassung vom 26. April 2012 (BGBl. I S. 679) dürfen bei solchen Wetterverhältnissen auch gefahren werden, wenn nur an den Rädern der Antriebsachsen M+S- Reifen angebracht sind.“Land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind von der Winterreifen Pflicht ausgenommen:

„Satz 1 gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie für Einsatzfahrzeuge der in § 35 Absatz 1 genannten Organisationen, soweit für diese Fahrzeuge bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.“ Denn auch wenn diese Fahrzeuge üblicherweise nicht mit als Winterreife n oder M+S gekennzeichneten Reifen ausgestattet sind, genügen diese Reifen aufgrund ihres grobstolligen Profils und des Reifenaufbaus den Anforderungen der Nutzung bei winterlichen Verhältnissen. Dies gilt allerdings nicht für grobstollige Sommerreifen von Geländewagen oder Quads.

„Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 Meter, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung Anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.“Marc Sturm, Ihr Rechtsanwalt in Aichach bewahrt euch vor 1 Punkt in Flensburg und mindestens 60 Euro Bußgeld.

Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner aus Aichach – Verkehrsordnungswidrigkeit

Bei der Verkehrsordnungswidrigkeit ist der Fahrer und nicht der Halter verantwortlich. Wer gegen § 2 Abs. 3a StVO verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie 1 Punkt im Verkehrszentralregisterrechnen. Kommt noch eine Verkehrs-Behinderung infolge falscher Bereifung bei oben genannten Straßenverhältnissen hinzu, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro plus 1 Punkt im Verkehrszentralregister. Wichtig: Ob ein Verstoß vorliegt, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Es genügt z.B. nicht, dass es Dezember ist und -15 Grad herrschen oder Schnee fällt und dieser nicht auf der Straße liegen bleibt. Bei diesen Grenzfällen sollten Sie auf jeden Fall die Straßenverhältnisse, genauestens mit Bildern, Wetterberichten, Zeugen etc. dokumentieren, denn in Zweifelsfällen ist das Verfahren einzustellen.

Haben Sie Interesse an den Bußgeldkatalog Österreich oder Italien, dann lesen Sie unbedingt unseren Artikel „“Hier finden Sie den Bußgeldkatalog Österreich und Italien.

Erstellt: von Rechtsanwalt Marc Sturm und Rechtsanwalt Christian Geßler, Anwaltskanzlei Sturm, Dr. Körner & Partner aus Aichach, Verkehrsordnungswidrigkeit

Sturm – Dr. Körner & Partner mbB – Rechtsanwälte

Kontakt
Sturm • Dr. Körner & Partner mbB – Rechtsanwälte
Marc Sturm
Gerhauser Straße 5
86551 Aichach
08251 934640
08251 9346451
consult@skp-kanzlei.de
https://skp-kanzlei.de

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert