Verhinderungspflege – Die vergessene Leistung der Pflege

Rund 4 Mio. Menschen werden aktuell im häuslichen Umfeld gepflegt. Aber nur knapp 1,2 Mio. nutzen bis zu 2.418 EUR Verhinderungspflege jährlich.

(c) BWPN | Kzenon (Bildquelle: @ BWPN | Kzenon)

Hamburg, 05.10.2022. Wer selbst einen lieben Menschen zuhause gepflegt hat, weiß wie fordernd und zeitintensiv das sein kann. Derzeit werden mehr als 4.000.000 Menschen (4 Mio.!) zuhause gepflegt. Die meisten davon lediglich durch Privatpersonen und ohne die Unterstützung eines Pflegedienstes. Damit sind pflegende Angehörige das, was sie immer schon waren, „der größte Pflegedienst Deutschlands!“.

Aber auch die engagierteste Pflegeperson braucht Urlaub, muss zum Friseur oder möchte ins Theater oder Kino. Dann wird eine Ersatzpflegekraft benötigt. Klassischerweise handelt es sich bei diesen Ersatzpflegekräften aber oft nicht um nahe Angehörige. Deshalb werden Ersatzpflegekräfte für diese stundenweise Leistung bezahlt.

Jeder einzelnen dieser 4 Mio. pflegebedürftigen Personen stehen ab Pflegegrad 2 Jahr für Jahr bis zu 1.612 EUR Verhinderungspflege zu. Sofern im gleichen Jahr die Mittel der Kurzzeitpflege nicht genutzt oder nicht ausgeschöpft wurden, kommen bis zu 816 EUR hinzu. Insgesamt stehen damit 2.418 EUR als (Geld)-Leistung der Pflegekassen zur Verfügung.

Lediglich knapp 1 Mio. Menschen nutzen diese Leistung, stellen jährlich den Antrag und rechnen die Verhinderungspflege tage- oder besser stundenweise ab. Damit verzichten über 3 Mio. Haushalte jedes Jahr auf bis zu 2.418 EUR. Umgerechnet auf einen Monat sind das 200 EUR, die monatlich mehr zur Verfügung stehen könnten.

Dabei gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist. Die Mittel der Verhinderungspflege können deshalb bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden!

Die Experten des bundesweiten Pflegenetzwerks ( BWPN (https://www.bwpn.de/pflegenetzwerk/leitsatz-philosophie/)) kennen sich seit 1998 mit den Fallstricken der Anträge auf Verhinderungspflege aus und informieren kompetent und unabhängig.

In den meisten Fällen, die unsere unabhängigen Experten (w/m) begleitet haben, stehen den Pflegebedürftigen wenige Wochen nach dem ersten Kontakt mit dem BWPN bis zu 12.000 EUR Nachzahlung zur Verfügung.

Informieren Sie sich jetzt unter verhinderungspflege.bwpn.de (https://verhinderungspflege.bwpn.de) und nutzen Sie die Möglichkeiten einer kostenlosen Erstberatung.

Pressekontakt

Bundesweites Pflegenetzwerk
Inhaber: Jörg Kröning
Fahrenkrön 35b
22179 Hamburg
Tel: 040/6094684-90
Fax: 040/6094684-99
E-Mail: presse@bwpn.de
www.bwpn.de (https://www.bwpn.de)

Über „Bundesweites Pflegenetzwerk“ (kurz: BWPN)

Seit 1998, nur drei Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung und entstanden aus einem Ehrenamt, bieten die unabhängigen Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen, als Kernkompetenz, mit fachlich fundierten Gegengutachten im Rahmen von Widerspruchs- und Klageverfahren. Die Erreichung gerechtfertigter (hoher) Pflegegrade gelingt, auch nach inzwischen über 44.000 erfolgreichen Verfahren, mit einer mehr als 90-prozentigen Erfolgsquote. Das alles erfolgt UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden!

Entstanden aus einem Ehrenamt bieten die Sachverständigen des bundesweiten Pflegenetzwerks viele Informationen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige, führen kostenlose Pflege- und Wohnberatungen durch und überzeugen mit ihren fachlichen Gegengutachten und einer 90-prozentigen Erfolgsquote in Widerspruchs- und Klageverfahren, wenn es um einen gerechtfertigten Pflegegrad geht.

Vollständig UNABHÄNGIG von den Kassenverbänden, ohne Nutzung von Steuer- und Fördermitteln und ERFOLGREICH!

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