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Verbraucherschutz bei den „warmen Betriebskosten“

RAL-Gütezeichen gegen unbemerkte Preiszuschläge

Verbraucherschutz bei den "warmen Betriebskosten"

Foto: Fotolia / hans12 (No. 5998)

sup.- Mit welchen Nebenkosten müssen wir rechnen? Das wird bei der Wohnungssuche immer häufiger zu einem entscheidenden Kriterium. Ob der Preis für ein Objekt tatsächlich dessen Größe und Lage, dem Schnitt und der Ausstattung angemessen ist, hängt auch von der so genannten „zweiten Miete“ ab. Für Leistungen wie z. B. Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Gartenpflege oder Aufzug zahlen Mieter in Deutschland durchschnittlich 2,17 Euro pro Monat und Quadratmeter. Das ist ein Ergebnis des Betriebskostenspiegels, den der Deutsche Mieterbund (DMB) seit Jahren aus einer repräsentativen Anzahl von Kostenabrechnungen ermittelt. Danach sind die so genannten „warmen Betriebskosten“, die für Heizung und Warmwasserbereitung fällig werden, regelmäßig die größten Posten unter diesen zusätzlichen Ausgaben. Obwohl der aktuellen Berechnung des DMB vergleichsweise niedrige Energiepreise zugrunde lagen, entfällt mit durchschnittlich 1,07 Euro rund die Hälfte aller gezahlten Betriebskosten allein auf den Wärmebereich.

Allerdings sollte dieser Mittelwert nicht darüber hinwegtäuschen, dass es gerade in dem Kostensegment Heizung und Warmwasser auch die größte Bandbreite gibt: Während in manchen Wohnungen dafür monatlich rund zwei Euro pro qm ausgegeben werden, kommen die Mieter anderswo mit 73 Cent aus. Das liegt nach Angaben des Mieterbundes an klimatischen Einflüssen, am energetischen Zustand der Wohnungen sowie natürlich auch an den eingesetzten Brennstoffen und den Preisen der Versorgungsunternehmen. Leider ist nur ein Teil dieser Kostenfaktoren von den Mietern bzw. von den Hausbesitzern beeinflussbar. Umso wichtiger ist es, zumindest die vermeidbaren Kosten zu identifizieren und nach Möglichkeit zu umgehen. Diese Chance bietet sich bei dem Brennstoff Heizöl durch ein praktisches Verbraucherschutzinstrument: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel belegt nicht nur die überwachte und bestätigte Preistransparenz des Lieferanten, sondern auch die regelmäßige Kontrolle aller Zähleranlagen an den Tankwagen für die Kundenbelieferung. Diese externen Prüfungen dienen der Absicherung vor fehlerhaften Mengenmessungen oder Abrechnungen, die vom Verbraucher gar nicht erkannt werden, die aber die Brennstoffkosten in die Höhe treiben können (www.guetezeichen-energiehandel.de). So ist die konsequente Nutzung des Gütezeichens bei der Anbieterauswahl eine effektive Methode, mit der Eigentümer ihre eigenen Betriebskosten bzw. die ihrer Mieter vor unbemerkten Zuschlägen schützen.

Supress
Redaktion Andreas Uebbing

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