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„Verbote kratzen nur an der Oberfläche“

DGHS zur jüngsten Sterbehilfediskussion in den Medien

(dgpd Berlin) Anlässlich der jüngsten Meinungsbeiträge zur Sterbehilfe in deutschen Zeitungen betont die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS): „Wer die Verfassung ernst nimmt und für Selbstbestimmung im Leben plädiert, sollte den wohlüberlegten und unter seriöser Kontrolle geprüften Wunsch eines schwerstkranken Sterbenden respektieren. Verbote kratzen nur an der Oberfläche.“ Im Gespräch mit der „Rheinischen Post“ vom 6. Januar dieses Jahres hatte sich der neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein Verbot der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung ausgesprochen. Damit reagiert er auf Meinungsäußerungen von Professor Dr. Dr. h.c. Hans Küng, Fritz J. Raddatz und Professor Udo Reiter, die sich klar für ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Möglichkeit des ärztlich begleiteten Suizids ausgesprochen hatten. Die drei Prominenten teilen die Haltung der DGHS, die sich für eine gesetzliche Regelung des begleiteten Freitodes nach dem Vorbild der Benelux-Staaten und einiger US-Staaten ausspricht.

Einen Verbotsparagraphen hatte bereits die alte Bundesregierung (aus CDU/CSU und FDP) durchsetzen wollen, konnte sich aber über die Auslegung nicht einigen, ob nur die gewerbsmäßige oder sogar auch die organisierte, geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung erfasst werden soll. Die neue Regierung aus CDU/CSU und SPD hat das Thema nicht mehr in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Während sich die Vertreter der C-Parteien fast einhellig für ein Verbot aussprechen, ist die Zustimmung der SPD für die Einführung eines solchen Gesetzes (§ 217 StGB Verbot der organisierten und geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) keineswegs sicher.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben lehnt eine gewerbsmäßige Sterbehilfe ab und befürwortet ebenfalls einen Ausbau von Hospizen und Palliativmedizin, aber fordert:

Die Bundesregierung sollte klare und konstruktive Regeln für die Sorgfaltskriterien schaffen, nach denen ein Arzt einem Patienten bei einem wohlüberlegten, selbstbestimmten Freitod helfen darf.

Nur so kann denjenigen todkranken Menschen, denen die Palliativmedizin nicht mehr helfen kann, ein Abschied in Würde ermöglicht werden.

Ärzte, die verantwortungsbewusst und ihrem Gewissen verantwortlich, einem solchen Patienten diese Art von legaler Sterbehilfe gewähren, also Freitodhilfe, bei der die Tatherrschaft bis zum Schluss beim Sterbewilligen liegt, dürfen keine strafrechtlichen Sanktionen – wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323 c) oder gar geschäftsmäßiger Sterbehilfe (angedacht von der CDU-Fraktion als § 217 StGB) – befürchten müssen.

Wir fordern die Möglichkeit der Wahlfreiheit und die Chance auf ein selbstbestimmtes Sterben – auf Wunsch mit ärztlicher Hilfe. Nur so bleibt die Würde des Menschen, die Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert, gewahrt.

Es ist an der nächsten Bundesregierung, keine neuen Verbotsregeln zu schaffen, sondern konstruktiv die Sorgfaltskriterien für helfende Ärzte zu bestimmen.

Patienten wie Ärzte brauchen Rechtssicherheit.

Wir fordern eine qualifizierte, ergebnisoffene und werteneutrale Beratung Sterbewilliger.

Wir fordern die ärztliche Beratungs- und Handlungsoption eines assistierten Suizids im Falle schwerer, nicht heilbarer Krankheit.

Wir fordern eine strikte Regelung des assistierten Suizids analog einiger unserer europäischen Nachbarstaaten und einigen Bundesstaaten der USA.

Wir fordern: Gewissensfreiheit bei der Freitodhilfe!

Den verantwortlichen Politikern bietet die DGHS einen persönlichen Gedankenaustausch an.

DGHS – Mein Weg. Mein Wille.

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.

Kontakt:
Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.
Wega Wetzel
Kronenstr. 4
10117 Berlin
030-21222337-22
presse@dghs.de
http://www.dghs.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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