Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
September 29, 2026

Entscheide dich für mehr Lebensfreude

Immobilien
September 28, 2026

Lukas Frahm feiert 2 Jahre Festpreisentrümpelung & Haushaltsauflösung mit 14 Tage Termingarantie bei einer Entrümpelung in Dresden

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Make-up-Artist-Ausbildung in Frankfurt: CATWALK verbindet Erfahrung, Praxis und Kreativität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Startup-Kommunikation mit Gründungs- und Tech-Kompetenz

Mode, Trends, Lifestyle
September 28, 2026

„Emanuell Charis ist ein wertvoller Schatz“ – wer ist die Frau an seiner Seite?

Immobilien
September 28, 2026

FIX&FLIP LIVE in Bremen: Oliver Fischer und Stargast Joey Kelly begeistern 272 Teilnehmer

Handel, Dienstleistungen
September 28, 2026

REISEN NACH EIGENEM RHYTHMUS: IKARUS TOURS LEGT INDIVIDUALREISEPROGRAMM 2027/28 VOR

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Geh immer die Extrameile

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Führung im KI-Zeitalter: Was jetzt wirklich zählt

IT, NewMedia, Software
September 28, 2026

Deutschland holt bei KI noch auf

Immobilien
September 28, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Bitlance: Zahlungsinfrastruktur für die nächste digitale Finanzära

Tourismus, Reisen
September 28, 2026

Seychellen auf eigene Faust – Drei-Insel-Glück zum fairen Preis

Medien, Kommunikation
September 28, 2026

Pressemitteilungen gezielt verbreiten: So finden Unternehmen das passende Medienumfeld

Unzulässige Werbung an Kinder

Unzulässige Werbung an Kinder

Unzulässige Werbung an Kinder

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html
Kinder sind für Werbung eine interessante Zielgruppe. Unternehmen müssen aber aufpassen, nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu verstoßen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Computerspiele, Spielkonsolen und ähnliches sind in fast jedem Haushalt zu finden. Kinder stellen eine wichtige Zielgruppe dar. Werbung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html)für Computerspiele richtet sich aber nicht automatisch an Kinder. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor (Az.: 16 O 648/13).

Der Anbieter eines online Fantasy-Spiels hatte für zusätzliche kostenpflichtige Features für das Computerspiel geworben, das eine Altersfreigabe ab 12 Jahren hatte. Um zu spielen, musste ein Account mit Angabe des Geburtsdatums eingerichtet werden. War der Spieler demnach jünger als 16 Jahre, mussten die Eltern den Account für das Kind errichten. In der Werbung für zusätzliche Spielelemente mit dem Satz „Kauft ein im Haustiershop“ wurden die potenziellen Kunden geduzt. Für eine Verbraucherzentrale stellte das eine unzulässige Werbung an Kinder und damit einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar. Sie klagte auf Unterlassung. Die Anrede, die Aufmachung als Fantasy-Spiel und die Möglichkeit, einen Account für Minderjährige einzurichten sprächen dafür.

Das LG Berlin wies die Klage ab. Die Werbung stelle keine unmittelbare Kaufaufforderung an Kinder dar. Eine Aufforderung setze ein gezieltes Ansprechen einer Personengruppe voraus. Ob eine Aufforderung vorliegt, ergibt sich aus der Sicht der Kinder. Typische Merkmale seien z.B. die Verwendung kindlicher Umgangssprache, Abbildungen von Kindern und auch das betroffene Produkt selbst, z.B. Spielzeug. Die Verwendung der Anrede „Du“ alleine, sei kein Hinweis auf eine Aufforderung an Kinder. Dies sei mittlerweile auch Erwachsenen gegenüber üblich.

Offen ließ das Gericht eine Altersdefinition für Kinder. In diesem Fall ging die Kammer von Minderjährigen unter 14 Jahren aus. Es können aber auch alle Personen unter 18 Jahren darunter verstanden werden.

An Kinder gerichtete Werbeaussagen sind ein schmaler Grat. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können dabei schnell passieren. Zur Abwehr von Forderungen und Durchsetzung von Ansprüchen sollte ein im Wettbewerbsrecht qualifizierter Rechtsanwalt aufgesucht werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert