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„Unvollständige Selbstanzeigen wirken nicht strafbefreiend.“

Michael Kalus, Partner der Neusser Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei KBHT Kalus + Hilger

„Mit dem heutigen Hoeneß-Urteil setzen die deutschen Gerichte ihren Kurs konsequent fort, unvollständige Selbstanzeigen in Bezug auf eine strafbefreiende Wirkung für unwirksam zu erklären“, kommentiert Michael Kalus, Partner der Neusser Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei KBHT Kalus + Hilger die Entscheidung des Münchner Landgerichtes vom heutigen Tage (13.03.2014). „Eine wirksame Selbstanzeige muss so gestaltet sein, dass die Finanzverwaltung anhand der vorgelegten Unterlagen ohne wesentliche Nachuntersuchungen einen Steuerbescheid erlassen kann. Dies war im Fall Hoeneß offenkundig nicht der Fall.“

Zur Berechnung und Formulierung einer Selbstanzeige sei, so betont Kalus, eine komplexe Steuer- und Rechtsberatung erforderlich. Die Berater sollten eine langjährige Erfahrung aus vielen Fällen nachweisen können, denn das Gefahrenpotenzial für mögliche Fehler bei der Erstellung einer Selbstanzeige sei beträchtlich. „Wie wir heute erlebt haben, führen Fehler unweigerlich zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige und damit zu einer spürbaren Strafe, selbst wenn der Selbstanzeigende den besten Willen hatte, sich steuerehrlich zu machen.“

Der aktuelle Hoeneß-Fall werde den Handlungsdruck auf die Politik weiter erhöhen. „Wir sollten davon ausgehen“, so der Neusser Steuerexperte weiter, „dass das Thema strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige oben auf der Agenda des Gesetzgebers bleiben wird. Es steht zu vermuten, dass hier zumindest die Hürden für eine strafbefreiende Wirkung erhöht werden. Wenn man dann noch mit in Betracht zieht, dass sich der Verkauf von sogenannten Steuer-CDs mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftsmodell entwickelt hat, kann ich jedem, der noch eigenes oder geerbtes Geld in der Schweiz, in Belgien oder Luxemburg vor dem deutschen Fiskus verbirgt, nur raten, so schnell wie möglich reinen Tisch zu machen.“

Bildquelle:kein externes Copyright

KBHT zählt mit rund 35 Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten und insgesamt ca. 100 Mitarbeitern zu den Top 50 Prüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die partnergeführten Gesellschaften betreuen von sieben Standorten in Nordrhein-Westfalen aus überwiegend mittelständische Mandanten unterschiedlichster Branchen im gesamten Bundesgebiet – vom Freiberufler bis zur börsennotierten AG. Bei internationalen Mandaten arbeitet KBHT im Ausland jeweils mit Beratungsgesellschaften des weltweiten IAPA-Verbundes zusammen, dem auch KBHT angehört (International Association of Professional Accountants). KBHT wurde 1991 gegründet. Stammsitz ist Neuss.

KBHT Kalus + Hilger
Michael Kalus
Promenaden
41460 Neuss
02131 / 92 43 – 10
Michael.Kalus@kbht.de
http://www.kbht.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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