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Unterschied zwischen Abmahnung und Ermahnung im Arbeitsrecht

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Fachanwalt Bredereck

Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung erklärt haben. Die Frage scheint immer wieder zu kommen von Arbeitnehmern, worin genau liegt denn der Unterschied?

Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist zunächst, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer wesentlich brisanter ist als eine bloße Ermahnung vom Arbeitgeber. Mit der Abmahnung bemängelt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß, fordert ihn auf dieses zukünftig zu unterlassen und – entscheidender Punkt – droht ihm für den Wiederholungsfall die Kündigung an. Die Abmahnung stellt also bereits eine Art Vorstufe zur Kündigung dar und sollte deshalb sehr ernst genommen werden.

Maximilian Renger: Und eine Ermahnung ist demnach weniger problematisch?

Fachanwalt Bredereck: Genau, da fehlt es an der Androhung der Kündigung. Der Arbeitgeber bringt also nur zum Ausdruck, dass ihm etwas nicht passt. Die Ermahnung ist das mildere Mittel gegenüber der Abmahnung.

Maximilian Renger: Dann müssten sich Abmahnung und Ermahnung für Arbeitnehmer ja auch recht klar auseinanderhalten lassen in der Praxis oder?

Fachanwalt Bredereck: Grundsätzlich schon, wenn man die genannten Unterschiede beachtet. Wichtig ist, dass es auf die Bezeichnung nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist, welche der genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Abmahnung kann demnach, wenn sie schriftlich erfolgt, ggf. auch als Ermahnung überschrieben sein. Trotzdem handelt es sich dann um eine Abmahnung, wenn der Arbeitgeber darin zum Ausdruck bringt, eine Kündigung in Betracht zu ziehen, wenn das Fehlverhalten des Arbeitnehmers sich wiederholen sollte. Gleiches gilt auch umgekehrt für eine Ermahnung, die untechnisch als Abmahnung bezeichnet wird.

Maximilian Renger: Wie sollten Arbeitnehmer auf eine Ermahnung bzw. Abmahnung reagieren?

Fachanwalt Bredereck: Bei einer Ermahnung besteht regelmäßig kein Anlass, zu einem Anwalt zu gehen und ein Vorgehen dagegen prüfen zu lassen. Etwas anderes gilt, wenn man ohnehin darauf aus ist, den Arbeitgeber zu provozieren. Bei einer Abmahnung dagegen empfiehlt es sich, Rechtsrat bei einem Arbeitsrechtsexperten einzuholen. Tatsächlich sind viele Abmahnungen in der Praxis unwirksam. Ob und in welcher Form (Gegendarstellung in der Personalakte, Klage) man sinnvollerweise dagegen vorgeht, hängt im Einzelfall davon ab, welches Ziel der Arbeitnehmer verfolgt, ob er beim Arbeitgeber bleiben möchte oder diesen eher verlassen will. Wir beraten Arbeitnehmer dazu gerne individuell.

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Abmahnung, Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de

Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Abmahnungen und Kündigungen.

Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck unter den angegebenen Rufnummern an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit einer Kündigung oder Abmahnung. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?

11.01.2018

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

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