Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Handelsblatt-Ranking: b.telligent zählt erneut zu Deutschlands besten Beratungen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Cohesity ernennt Seb Fitzjohn zum Vice President Partner Channel Sales und GTM Europa

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 16, 2026

Ist Hafer eine Lösung bei Unverträglichkeiten?

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 16, 2026

Neurodiversität in der psychologischen Praxis

Allgemein
Juli 16, 2026

Brand Mentions: Backlinked launcht Service für Sichtbarkeit in ChatGPT & Co.

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

bKV im CSRD-Sozialbericht: Zahlen statt netter Prosa

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Generationenwechsel im Familienunternehmen

Umwelt, Energie
Juli 16, 2026

Hitzewellen treiben den Stromverbrauch

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 16, 2026

Wenn Algorithmen wählen, zählt Haltung.

IT, NewMedia, Software
Juli 16, 2026

KI verändert HR – mit dem EU AI Act verändern sich jetzt auch die Regeln

Kunst, Kultur
Juli 16, 2026

Romanbiografie macht Leben und Musik der Komponistin Erna Becker-Ernst neu erlebbar

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 16, 2026

Zirbenbetten nach Maß direkt vom Schreinermeister

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Controlware Security Day 2026: Zwei Tage kompaktes Security-Know-how für Unternehmen und Behörden

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 16, 2026

Networking und Sightseeing in Bilbao: Gemeinsames Sommerincentive von STARFACE, estos und Gamma

Unterhalt: Gericht berücksichtigt Geschäftsführer-Gehalt

(DAV). Nach der Trennung entwickelt sich ein Ehepartner beruflich stark weiter – und erzielt deutlich höhere Einkünfte als zuvor. Doch zählt dieses neue Gehalt auch für den Unterhalt? In einem Fall entschied das Gericht: Ja, denn die berufliche Veränderung sei bereits während der Ehe angelegt gewesen.

Das Ehepaar stritt nach der Trennung und Scheidung um die Höhe des Unterhalts (https://familienanwaelte-dav.de/). Ein zentraler Punkt war die Frage, welches Einkommen beim Mann – der unterhaltspflichtig war – angesetzt werden sollte.

Das Paar trennte sich im Oktober 2019, die Scheidung erfolgte 2024. Schon im Mai 2019 hatte der Mann von seinem damaligen Arbeitgeber die Zustimmung erhalten, ab Januar 2020 eine selbstständige Tätigkeit aufzunehmen. Im Dezember 2019 gründete er gemeinsam mit einem Geschäftspartner ein eigenes Unternehmen.

Karrieresprung nach Trennung: Neues Einkommen kann für Unterhalt zählen
Die Frau war der Meinung, dass bei der Berechnung des Unterhalts sein Gehalt als Geschäftsführer dieses neuen Unternehmens berücksichtigt werden müsse. Das Amtsgericht sah das anders: Es legte ein fiktives Einkommen zugrunde, das der Mann als Angestellter vor der Trennung verdient hatte. Das spätere Gehalt als Geschäftsführer wurde nicht einbezogen – nach Auffassung des Gerichts war dieser Karrieresprung nicht bereits während der Ehe absehbar oder angelegt.

Die Frau legte Beschwerde ein – mit Erfolg. Das höhere Gericht entschied, dass sehr wohl das Geschäftsführer-Gehalt von rund 10.000 Euro monatlich bei der Unterhaltsberechnung zu berücksichtigen sei. Die Richter argumentierten, dass sich die berufliche Entwicklung des Mannes bereits während der Ehe abgezeichnet habe.

Selbstständigkeit nach der Trennung: Wann zählt das neue Einkommen?
So hatten die beiden sich zwar im Oktober 2019 getrennt, aber bereits 2018 hatte es nach Angaben des Geschäftspartners erste Gespräche über eine gemeinsame Selbstständigkeit gegeben. Auf dessen Empfehlung hin absolvierte der Mann zudem eine Zusatzqualifikation als Sachverständiger. Im Laufe des Jahres 2019 kündigte er schließlich seine Stelle und gründete das Unternehmen, das er dann ab Anfang 2020 als Geschäftsführer leitete.

Das Gericht stellte klar: Veränderungen, die auch bei einer fortbestehenden Ehe sehr wahrscheinlich eingetreten wären, müssen berücksichtigt werden – etwa normale Gehaltserhöhungen, mögliche Einkommenseinbußen durch Arbeitslosigkeit oder den Renteneintritt. Auch berufliche Entwicklungen, die sich aus dem bisherigen Werdegang ergeben und in der Ehezeit vorbereitet wurden, beeinflussen den Lebensstandard, der für den Unterhalt maßgeblich ist.

Nur wenn ein unerwarteter und außergewöhnlicher Karrieresprung vorliegt, der während der Ehezeit nicht absehbar war, kann ein späteres höheres Einkommen außen vor bleiben. In diesem Fall aber sah das Gericht eine enge Verbindung zwischen dem beruflichen Aufstieg und der Ehezeit – und damit eine Pflicht, das höhere Einkommen zu berücksichtigen.

Oberlandesgericht Köln am 07. November 2024 (AZ: 14 UF 57/24)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 15 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert