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Unisex-Tarife und betriebliche Altersvorsorge

Bescheid wissen, Vorteile nutzen

Unisex-Tarife und betriebliche Altersvorsorge

Unisex-Tarife: Ab dem 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer keine Tarife mehr auf den Markt bringen, die verschiedene Prämien für Männer und Frauen vorsehen. Foto: djd/BVUK/fotolia.com/Yuri Arcurs

(mpt-12/246) Im Durchschnitt werden Frauen etwa fünf Jahre älter als Männer. Diese statistische Tatsache führte bisher dazu, dass für Frauen und Männer verschiedene Beitragshöhen für die private Rentenversicherung galten. Wegen der größeren Wahrscheinlichkeit ein höheres Alter zu erreichen, durften Frauen bei den Beiträgen tiefer in die Tasche greifen als das starke Geschlecht.

Unisex-Tarife beenden Ungleichbehandlung

Am 21. Dezember 2012 endet diese Ungleichbehandlung. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind geschlechtsspezifische Tarife mit der Grundrechte-Charta der EU unvereinbar. Das hat zur Folge, dass Versicherungsunternehmen nur noch Unisex-Tarife anbieten dürfen. Für Frauen bedeutet das, dass ihre Beiträge zur Rentenversicherung deutlich sinken werden. Männer dürfen dagegen mit einem Anstieg der Beiträge rechnen. Diese Umstellung wirkt sich auch auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) aus.

Auswirkungen der Unisex-Tarife auf die bAV

„Im Moment ist es so, dass in Unternehmen mit einem hohen Männeranteil das Gros der Beschäftigten einen höheren Beitrag zur bAV zahlen muss als in ‚frauenlastigen Unternehmen'“, sagt Michael Reizel, Vorstandsmitglied des Verbands für Betriebliche Vergütungs- und Versorgungssysteme für Unternehmen und Kommunen (BVUK). Um bei einem ähnlichen Urteil des EuGH zu Unisex-Tarifen bei der bAV nicht in eine mögliche Haftungsproblematik zu geraten, böten die Versicherer ab Dezember auch im Bereich der bAV Unisex-Tarife an. Sozusagen im „vorauseilendem Gehorsam“. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich gründlich informieren, um Vorteile nutzen zu können. Individuelle bAV-Systeme – besonders für Mittelständische Unternehmen – entwickelt etwa die BVUK-Gruppe.

Zeit für eine gute Beratung

BAV-Experte Reizel rät: „Für alle Männer, die noch über keine bAV verfügen, kann es vor diesem Hintergrund nur heißen, sich zu informieren, bevor die neuen Unisex-Tarife Platz greifen, denn dann kommt es definitiv zu einer Beitragsanhebung.“ Aber auch Frauen sollten trotz der günstigeren Beiträge nicht mit einem Vertragsabschluss warten und sich beraten lassen. „Denn bei Vertragsabschluss ist das Lebensalter um ein Jahr fortgeschritten, was sich auf die Berechnung der entsprechenden Leistung auswirkt. Dieser sogenannte Alterssprung ist nicht mit der durch die Unisex-Tarife veranlassten Reduzierung einholbar,“ warnt Reizel.

Die persönliche Situation entscheidet

Für bestehende Verträge gilt unabhängig von der EuGH-Entscheidung, sowohl bei der privaten Rentenversicherung als auch bei der bAV, ein Bestandsschutz. Die Neuregelung zeige aber mal wieder, wie wichtig es sei, sich gründlich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge zu informieren, sagt Reizel. Es komme mehr denn je auf die richtige Mischung und die „Passgenauigkeit“ an, erläutert das BVUK-Vorstandsmitglied. Die persönliche Situation sei immer entscheidend. Gerade die bAV lasse sich trotz ihres kollektiven Charakters sehr individuell gestalten. „Wichtig ist deshalb die Unabhängigkeit des vom Arbeitgeber ausgewählten Partners für die Vorsorge“, erläutert Reizel. In ergebnisoffenen Gesprächen könne nur er optimale Versicherungspakete packen.

Mehr Informationen auch auf den Seiten der RatGeberZentrale.

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